Kindergeld bis 27? Moralisch okay?

7 Antworten

Natürlich ist es moralisch vertretbar, wenn der Jugendliche noch in der Ausbildung oder im Studium ist. Es kann doch nicht sein, dass jemand keine oder nur eine unzureichende Ausbildung aus finanziellen Gründen erhält. Das wäre eine Benachteiligung armer Menschen, die es nicht geben darf!

Natürlich! manche Menschen verdienen vlt nicht viel und dass steht einem ja auch zu !
habe in der Ausbildung nur 500€ bekommen und Kindergeld ca. 200€.

wenn deine Miete schon 600€ kostet.. da ist man dann schon froh wenn man wenigstens bisschen was bekommt ! War bei mir immer knapp.

miete, Auto, Nebenkosten, essen..

und nicht jeder hat Eltern wo einem immer was geben.

Teilweise. Es eröffnet Chancen, dass jemand studieren kann oder sich besser aufs Studium konzentrieren kann.

Für manche ist es eine sinnvolle Hilfestellung. Neben dem Studium voll zu arbeiten gleicht einem Zweitjob.

Studien sind nicht mehr wie früher. Der Lehrplan wurde gestrafft. Die Studenten sollen möglichst schnell durchgeschleust werden, müssen aber entsprechend viel Pensum in kürzester Zeit schaffen. Überhaupt wurden die Studienabläufe stark verschulischt. Kaum ein Student gönnt sich mal ein Semester, in dem er keine oder wenige Kurse belegt.

Das Kindergeld unterstützt das schnelle Durchlaufen des Studiums indirekt. Also es bekommen ja meine ich nur die Eltern, bei denen der Student zuhause lebt. Durch das Kindergeld braucht der Student vielleicht weniger an die Eltern als Kostgeld abdrücken.
Wohnt der Student in einer WG, ist die Situation aber auch nicht groß anders. Dann finanzieren die Eltern die Wohnung, um dem Kind finanziell den Rücken zu decken und er nicht mehr so viel neben dem Studium verdienen muss.

Der Begriff "Kindergeld" wirkt lächerlich, wenn man einen 27-jährigen Studenten vor sich hat. Da ist es nicht so offensichtlich, dass die Eltern für die Entwicklung ihres Kinds Geld benötigen.

Wo soll da das Problem sein?

In einer Ausbildung oder einem Studium hat man nun mal bis zu dem Zeitpunkt Anspruch auf Kindergeld, weil eben auch Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern, der mit dem KG verrechnet wird.

Ich würde halt den Namen ändern. Grundsätzlich habe ich da aber nichts dagegen