Kindergeld beantragen nach Abi?

4 Antworten

Kindergeldanspruch haben immer die Eltern, außer du wârst Vollwaise...

Sehr hilfreich für dich und deine Eltern ist auch das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12 bzw. auf Seite 15 der Punkt 4.3:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Für einen lückenlosen Kindergeldanspruch der Eltern für dich ab dem 18. Lj. mußt du nur eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllen, wobei der 2. Absatz am wenigsten aufwändig für dich ist:

Bild zum Beitrag

Natürlich solltest du dich weiterhin bewerben und die Ab- sowie evtl. Zusage aufbewahren als Nachweis für die Familienkasse!

Und bitte nicht vergessen: die Eltern müssen den Kindergeldantrag ausfüllen; du selbst mußt nur die Meldung bei deiner Berufsberatung erledigen und weiterhin dich bewerben um eine Bildungsmaßnahme.

PS: Der Kindergeldantrag kann auch online erledigt werden von den Eltern mit den entsprechenden Anlagen bzw. Nachweisen von dir...

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-familie-und-kinder

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1-anlagekind_ba033765.pdf

bzw. ganz wichtig das Formular hier:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kg5d_ba033865.pdf

bzw. für den Nachweis von der Berufsberatung:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba031520.pdf

Gruß und viel Erfolg damit wünscht euch siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Familie, Studium, Kinder)

Takemikey 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 00:05

danke für die hilfreiche antwort! 👆🏿

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Ich glaub nicht das du dafür das Kindergeld extra beantragen musst weil auch in Ausbildung egal ob Schule, Studium oder einem Betrieb wird das doch eh weiterbezahlt.

Ja, einmal werden sie dir Kindergeld auszahlen, wenn du den Beweis vorlegst, dass du dich bemüht hast, einen Platz zu bekommen und dich auch in der Übergangszeit befindest.

Aber, wenn du dich nächstes Jahr nochmal bewirbst und das gleiche nochmal passiert, dass du nicht angenommen werden solltest, werden sie das vorerst stoppen, bis du Praktika/Ausbildung oder Studium machst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

siola55  12.07.2024, 08:28

Irrtum - es gibt ausser der Übergangszeit von max. 4 Monaten zwischen 2 Ausbild.abschnitten auch noch die Wartezeit, welche bis längstens zum 25. Lj. dauert, in welcher der Kindergeldanspruch besteht: siehe hierzu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12 u. meine ergänzte Antwort:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

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siola55  12.07.2024, 08:31
@siola55

PS: Hallo Sara, dies solltet du aber wissen als UniStudent... :-((

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Anspruch auf Kindergeld haben die Erziehungsberechtigten, welche auch den Antrag stellen müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.