Kindergeld beantragen nach Abi?
Hallo ich habe mich bei einer Uni beworben aber weiß noch nicht ob ich angenommen werde. Werde erst im August es erfahren. Bin 18 kann ich also Kindergeld wieder beantragen?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
Kindergeldanspruch haben immer die Eltern, außer du wârst Vollwaise...
Sehr hilfreich für dich und deine Eltern ist auch das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12 bzw. auf Seite 15 der Punkt 4.3:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Für einen lückenlosen Kindergeldanspruch der Eltern für dich ab dem 18. Lj. mußt du nur eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllen, wobei der 2. Absatz am wenigsten aufwändig für dich ist:
Natürlich solltest du dich weiterhin bewerben und die Ab- sowie evtl. Zusage aufbewahren als Nachweis für die Familienkasse!
Und bitte nicht vergessen: die Eltern müssen den Kindergeldantrag ausfüllen; du selbst mußt nur die Meldung bei deiner Berufsberatung erledigen und weiterhin dich bewerben um eine Bildungsmaßnahme.
PS: Der Kindergeldantrag kann auch online erledigt werden von den Eltern mit den entsprechenden Anlagen bzw. Nachweisen von dir...
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-familie-und-kinder
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1-anlagekind_ba033765.pdf
bzw. ganz wichtig das Formular hier:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kg5d_ba033865.pdf
bzw. für den Nachweis von der Berufsberatung:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba031520.pdf
Gruß und viel Erfolg damit wünscht euch siola55
![- (Familie, Studium, Kinder)](https://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/553031706/0_big.jpg?v=1720760305000)
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Kindergeld-Antrag ab 18 Jahren direkt online einreichen. Wenn Sie über eine Bund-ID verfügen, müssen Sie den Online-Antrag nicht mehr ausdrucken, sondern können diesen ohne Unterschrift direkt online an die Familienkasse übermitteln.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich glaub nicht das du dafür das Kindergeld extra beantragen musst weil auch in Ausbildung egal ob Schule, Studium oder einem Betrieb wird das doch eh weiterbezahlt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, einmal werden sie dir Kindergeld auszahlen, wenn du den Beweis vorlegst, dass du dich bemüht hast, einen Platz zu bekommen und dich auch in der Übergangszeit befindest.
Aber, wenn du dich nächstes Jahr nochmal bewirbst und das gleiche nochmal passiert, dass du nicht angenommen werden solltest, werden sie das vorerst stoppen, bis du Praktika/Ausbildung oder Studium machst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
Irrtum - es gibt ausser der Übergangszeit von max. 4 Monaten zwischen 2 Ausbild.abschnitten auch noch die Wartezeit, welche bis längstens zum 25. Lj. dauert, in welcher der Kindergeldanspruch besteht: siehe hierzu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12 u. meine ergänzte Antwort:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Anspruch auf Kindergeld haben die Erziehungsberechtigten, welche auch den Antrag stellen müssen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
Ja genau - das Kind selbst muß sich nur um die nötigen Anlagen kümmern wie z.B. das Formular hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kg5d_ba033865.pdf
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
bzw. für die "Bescheinigung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz" - ausgestellt durch zuständige Agentur für Arbeit oder zuständiges Jobcenter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba031520.pdf
danke für die hilfreiche antwort! 👆🏿