Kindergeld?
Hallo, ich bin 17 Jahre alt wurde von meiner Ausbildung gekündigt und erhalte jetzt Arbeitslosengeld. Ich fange nächstes Jahr erst wieder eine neue Ausbildung an.
Ich wollte in diesem einem freien Jahr ein Teilzeit Job anfangen und würde 12.000 im
jahr verdienen bekommen meine Eltern dann noch Kindergeld
?
2 Antworten
Bis zur Volljährigkeit wird das Kindergeld ohne sonstige Voraussetzungen an die Eltern weitergezahlt!
Ab der Volljährigkeit besteht Kindergeldanspruch für die Eltern bei arbeitslos bzw. arbeitsuchend gemeldet des Kindes nur bis längstens zum 21. Lebensjahr, falls du nur eine geringfügige Beschäftigung als 538-Euro-Minijob ausübst!
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba034475.pdf
wie z.B.:
Gruß siola55
Solange Du noch minderjährig bist steht deinen Eltern weiterhin Kindergeld zu, dein Einkommen spielt dabei schon seit 2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze für das Kindergeld abgeschafft.
Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres muss Du dann für den Kindergeldanspruch eine Voraussetzung erfüllen, also z.B.in Ausbildung oder Studium sein bzw.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet sein und auch auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung sein.
Wenn er es wüsste, würde es ihm auch nichts bringen, denn er möchte ja mehr als nur eine geringfügige Beschäftigung ausüben.
Besser man erwähnt diese Möglichkeit erst gar nicht, damit es im nachhinein nicht zum bösen Erwachen kommt, wenn das Kindergeld als zu Unrecht bezogene Leistung an die Familienkasse erstattet werden muss.
Hätte er geschrieben er möchte einen Minijob machen, dann hätte ich diese Möglichkeit auch erwähnt.
Weiterhin gilt bei Arbeitslos gemeldet folgendes:
Kann man zum Arbeitslosengeld noch was dazuverdienen?
Das Wichtigste in Kürze: Sie dürfen bei Bezug von Arbeitslosengeld einen Nebenverdienst haben, allerdings nur im Umfang von höchstens 15 Wochenstunden. Das Einkommen aus dem Nebenverdienst wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wobei 165 Euro anrechnungsfrei bleiben.
In unter 15 Stunden die Woche laut Arbeitsvertrag, ab 15 oder mehr Stunden in der Woche würde man nicht mehr als arbeitslos gelten und der Anspruch würde ruhen.
Außerdem wird ein möglicher ALG - 1 Anspruch entsprechend gering ausfallen, weil ihm von der letzten vollen Nettovergütung nur 60 % an ALG - 1 zustehen würde.
Angenommen er hätte eine Nettovergütung von 600 Euro erhalten, dann stünden ihm ggf.um die 360 Euro an ALG - 1 zu.
Da könnte selbst ein voller Minijob mit 538 Euro Brutto gleich Netto zum ruhen des ALG - 1 Anspruchs führen, weil er dann unter Berücksichtigung des Freibetrags von monatlich bis zu 165 Euro Netto auf 373 Euro kommen würde.
Auch bei "Arbeitsuchend" besteht Kindergeldanspruch für die Eltern vom 18. bis längstens zum 21. Lebensjahr, falls nur eine geringfügige Beschäftigung auf 538-Euro-Minijobbasis ausgeübt wird ;-)