Kindergartenplatz mündlich zugesagt jetzt doch kein Platz?

1 Antwort

Bei uns ist es so:

  • Im Nachbarort anmelden, bringt nichts, weil wir aus Nachbargemeinden nur Kinder nehmen dürfen, wenn die Eltern dort arbeiten, ansonsten nicht.
  • Die Kindergartenplätze werden nach Alter vergeben. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen, auch wenn sie sich später angemeldet haben.
  • Die Erzieherin hat sich sehr weit aus dem Fesnter gelehnt, sie darf niemandem eine mündliche Zusage geben, sondern muss alle Optionen offen lassen, auch wenn es vor einem halben Jahr anders ausgesehen hat. Entschieden wird erst am Anmeldeschluss.
  • Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenpaltz, d.h. für jedes Kind ab dem 3. Lj. muss von der Gemeinde einen Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden. Wenn das nicht zutrifft, kann man notfalls vor Gericht diesen Platz einfordern. Der Bürgermeister hat dafür zu sorgen, dass genügend Plätze vorhanden sind, ansonsten muss er eine Notgruppe aufmachen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin ein erfahrener und vielseitiger Sozialpädagoge

aSerRaace 
Beitragsersteller
 08.04.2022, 23:51

Danke für die ausführliche Info. Wir bekommen jetzt vllt. spontan einen Platz in einem anderen Kindergarten. Wenn alles nicht klappt werden wir uns auch an das Jugendamt wenden.