Kinder bueno abgelaufen?!

8 Antworten

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Ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum stellt einen Sachmangel i.S.v. § 434 BGB dar.

Das ist ja ein ganz normaler Kaufvertrag. Dabei kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob die Ware qualitativ noch in Ordnung, also z.B. genießbar, ist oder nicht. Die Ware muss nämlich in jedem Fall umgehend verbraucht werden, wenn der Verbraucher sicher gehen will, dass die Ware noch genießbar ist. Wäre es Ware deren MHD noch nicht abgelaufen ist wäre das nicht so. (Lindacher NJW 85, 2933 [2934]; BeckOK, 11. Aufl., BGB § 434, Rn. 67).

Der Verbraucher darf auch erwarten und kann davon ausgehen, dass wenn kein besonderer Hinweis angebracht ist, nur Ware verkauft wird, die keine Besonderheiten wie ein abgelaufenes MHD, aufweist. Deshalb braucht der Verbraucher die Ware, d.h. das MHD, auch nicht (zwingend) prüfen, bevor er etwas kauft, sondern kann sich darauf verlassen, dass das MHD nicht abgelaufen ist. (GRUR-RR 2002, 302 = OLG Hamburg, Urteil vom 1. 2. 2001 - 3 U 187/99 Mindesthaltbarkeit)

Selbstverständlich kannst Du - insbesondere wenn Du einen Kassenzettel oder Zeugen hast, die den Zeitpunkt des Kaufes bezeugen können - Deine Rechte auch durchsetzen.

D.h. das Du auch Minderung geltend machen kannst, oder Nacherfüllung durch Neulieferung, §§ 437, 439 f. BGB.

Sry, aber nachträglich kannst Du da nichts mehr machen. Auf so etwas musst Du schon beim Kauf achten. Ich weiß, macht man meist nicht, aber so ist das nun mal.

Sonst kann ja jeder kommen, hat was abgelaufenes zu Hause, geht in den Laden und kauft es sich noch mal frisch und geht dann mit dem abgelaufenen wieder in den Laden und will das Geld zurück.

Einzig wenn einig oder gar alle Produkte dazu die jetzt noch im Regal stehen ebenfalls abgelaufen sind und das Datum mit dem von dir überein stimmt.

Nachfragen kannst Du ja, aber einen Rechtsanspruch hast Du nicht.


Mindermeinung  02.12.2013, 00:21

Doch. Das ist ein Sachmangel. Selbstverständlich hat er einen rechtlichen Anspruch gegen den Verkäufer.

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Ja (ich denke schon^^), sie dürfen keine Produkte verkaufen, bei denen das Verfallsdatum schon abgelaufen ist.

Wie kannst du beweisen, dass du genau diese Kinder Bueno an dem Tag gekauft hast, der auf dem Kassenzettel steht?

Vergiss es einfach, iss sie auf, und kaufe nichts mehr in diesem Supermarkt.


Ja, du kannst den vollen Preis/ Ersatzware fördern.


Breaker010 
Beitragsersteller
 30.11.2013, 23:21

Aber wie kann ich das nachweisen?

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Tinacat  30.11.2013, 23:28
@Breaker010

Kassenbon und Verpackung. Falls kein Kassenbon vorhanden, auch reklamieren.

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Mindermeinung  02.12.2013, 00:22
@Tinacat

... oder durch Zeugen. Oder falls mit Karte bezahlt wurde, durch aufgrund der Abbuchung.

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