Kind wurde in der Schule verletzt, muss die Schule mich informieren?
Mein Sohn (6 Jahre) kam letztens von der Volksschule nach Hause. Über dem Auge eine Wunde, um die Augenbraue angeschwollen. Als ich ihn fragte was passiert ist erzählte er mir, er kam mit einem anderen Bub zum Streiten, dieser warf ihn zu Boden und trat ihm ins Gesicht. Zum Glück hat er seine Brille nicht erwischt! Die Lehrerin hat die Wunde versorgt und die andere Lehrerin über den Vorfall informiert.
Ich wundere mich nun etwas, die Schule hat mich weder angerufen noch mir eine Nachricht zukommen lassen. Wenn ich nicht überall herumgefragt hätte, hätte ich nicht einmal gewusst wer der andere Bub ist!
Hat die Schule in dem Fall nicht die Pflicht mich darüber zu informieren?
11 Antworten
Die Lehrerin hat die Wunde versorgt, sie wahrscheinlich gekühlt und deinen Sohn getröstet. Mehr kann man nicht tun. Es verlief alles korrekt.
Im Kindergarten hätte ich die Eltern über den Vorfall informiert, aber auch nicht groß erwähnt, welcher Junge Schuld daran hatte. Meistens haben beide Seiten die Schuld und wenn man es nicht gesehen hat, ist es schwierig den Schuldigen zu finden..
Ich weiß ja nicht einmal ob ein Lehrer es gesehen hat oder nicht, da ich ja garnicht informiert wurde.
Naja, wenn ein Glas in der Nähe vom Auge meines Sohnes durch einen Tritt zerbrechen hätte können mache ich mir schon Sorgen. Da geht es natürlich nicht um die Brille, sondern um das Auge.
Hallo Chibril!
Die Schule hat die Pflicht, da sie in der Zeit die Aufsicht hat. Die Schule muss bei jeglicher Kleinigkeit die Eltern informieren, außer es ist nicht wirklich etwas zu schlimmes, in diesem Fall ist es aber schlimm.
Viel Glück
Dein JanGos
Ja - die Schule ist dazu verpflichtet.
Allerdings wundert es mich sehr, dass du dir mehr Sorgen um die Brille zu machen scheinst.
Hätte er die Brille beim Treten erwischt, hätte Glas in die Wunde gelangen können, andere Schnittwunden verursachen können und vor allem ins Auge gelangen können!
Wenn es einen Ersthelfer in der Schule hat,die Wunde versorgt ist,und das Kind auf die Frage hin,ob es Schmerzen hat,dies verneint,
die Beobachtung des Jungen nichts "schlimmes" ergibt,also mögliche Komplikation,
Entscheidung der Eltern über eine medizinische Maßnahme,
so würde ich sagen,es handelt sich nicht unbedingt um ein Versagen.
Die genauen Umstände kennend,könnte man aber auch zur gegenteiligen Auffassung gelangen.
Ich würde beim Elternsprechtag hier das Gespräch suchen,vor allem scheint mir eher die Aufsichtspflicht vernachlässigt.Hier erscheint mir am ehesten der Grund zu suchen,warum dies nicht erwähnt wurde.
Aber,hätte Dein Bub starke Schmerzen,so hätte er dies erwähnt.
In dem Alter ist es auch mit Schuldfähigkeit und Einsichtsfähigkeit nicht so weit her.
Da geht es schon mal ungestüm zu,brutal dürfte es nicht sein.
Hier ist die Schule gefordert.
Na ja, Einsicht hin oder her. Auch mit 6 sollte man niemanden ins Gesicht treten. So weit geht der pädagogische Auftrag von Schulen schon.
Ja klar,deshalb riß ich die Aufsicht und die mögliche Aufsichts(pflicht)auch an.
Die Lehrerin hat das andere Kind gefunden. Ich weiß nicht inwieweit sie ihn getröstet hat, oder es ihm erklärt hat. Ich weiß auch nicht was die Konsequenz für den anderen Jungen ist. Mein Sohn kannte den Namen des anderen Kindes nicht, aber über seine Schulfreunde habe ich erfahren können wer es war. Es geht mir eher darum, dass er nach Hause kommt, eine Wunde hat und weinen muss, weil ein Bub ihm ins Gesicht getreten hat da er nicht mit ihm spielen wollte. Und ich stehe da und kann ihm nicht helfen, da er noch zu klein ist um mir die ganze Geschichte zu erzählen, muss überall herumtelefonieren da die Schule nicht mehr erreichbar war, um zu erfahren was genau passiert ist. Anstatt einfach einen kurzen Anruf oder Nachricht von der Schule zu bekommen. Natürlich ist man da als Mama aufgeregt, und das hätte man mit einer Info ganz einfach umschiffen können. Ausserdem bin ich der Meinung dass ein Tritt ins Gesicht schon die Grenze zu "die beiden hatten einen Streit/kleine Rauferei" überschreitet.