Kind vollstationär im Heim untergebracht,Mutter ALG2 Empfängerin, muss sie umziehen?
Hallo an alle,
ich habe eine gute Bekannte,deren Sohn ins Heim gekommen ist ( es gab massive erzieherische Probleme).Die Mutter lebt mit einem weiteren Sohn von ALG2.Da es ihr sehr schlecht geht, habe ich versprochen ihr so weit es mir möglich ist zu helfen.Unter anderem stellt sich uns die Frage, ob sie in ihrer jetzigen Wohnung bleiben darf, oder ob sie zu einem Umzug angehalten wird ( der Sohn bleibt weiterhin dort gemeldet).Er wird alle 14 Tage das Wochenende zu Hause verbringen und auch einen Teil der Ferien zu Hause sein.Bisher hat die Mutter den Umzug des Sohnes noch nicht gemeldet ( liegt 4 Tage zurück), da sie sich vergewissern möchte.Ziel des ganzen ist auch, dass der Junge wieder in die Familie zurück soll.
Bitte um hilfreiche Antworten oder ähnlichen Erfahrungen.Danke schonmal! LG Kath
3 Antworten
Die Mutter muss nicht umziehen. Der Sohn bleibt eienrseits gemedlet, andererseits kommt er ja alle 14 Tage heim. Der Aufenthalt ist eien befristste Lösung.
Vermutlich stehen der Mutter für diesen Sohn aber keine Grundregelsätze zu, da seine Verpflegung durch die Einrichtung erhält. Die anteiligen Mietkosten müssten ihr zustehen. Andere beihilfefähige Kosten muss sie eben nachweisen, die trotz fremder Unterbringung entstehen. Dem Sohn dürfte Kosten für die Fahrt der Besuche zustehen.
Umfassende Hilfen und Auskünfte erteilen hierzu auch karitative Einrichtungen der evang. und kath. Kirchen.
Zehrkosten für den Sohn = bis zu 3 Tage werden vom Heim ausgezahlt, bei mehr als 3 Tagen (z. B. Ferienregelung) = per sog. Zehrgeld-Zettel/Urlaubsschein über zuständiges Jugendamt. Fahrtkosten nur, wenn Sohn alleine mit ÖPNV fährt und wird vom Heim mitgegeben. Mietzuschuss = Sohn bleibt in Berechnung erhalten (Achtung: Bescheid von ARGE genau prüfen!!!), somit keine Minderung des Mietzuschusses (es gibt ja auch keine Minderung der Miete!!!)
Danke für die Antwort.Ich schätze auch, dass es so laufen wird.Die Idee mit der Caritas ist toll.
Der Sohn ist nicht umgezogen, sondern nur zeitbefristet außerhalb des gewöhnlichen Aufenthaltes untergebracht. Das Sorgerecht bleibt bei der Mutter und umziehen muss sie auch nicht, da der Sohn weiterhin als Familienmitglied zählt!!!
Korrekt und im Fall der Fälle läßt man sich vom Jugendamt eine Prognose erstellen, also wie lange die Unterbringung vermutlich "nötig" sein wird.
Sollten die Verhältnisse nicht völlig zerrüttet sein, also eine günstige Prognose bestehen, dann spricht das ebenfalls für das Aufrechterhalten des jetzigen Umfeldes.
Klingt zwar blöd, aber es ist ähnlich wie bei "Straftätern", bei denen sich auch für die ersten 6 Monate nichts ändert, nur das es bei Familien natürlich noch etwas anders läuft.
In diesem Fall wird sie sicher nicht zum Umzug aufgefordert. So schnell geht das garnicht. Erst, wenn sicher ist, daß der Junge nicht mehr zurück kommt.