Kind mit meiner Freundin die noch verheiratet ist aber die Scheidung schon am laufen ist
Meine Freundin ist schwanger von mir und das kind kommt ende des 10ten monats. das problem ist sie ist noch verheiratet mit ihren ex mann wobei die beiden schon das trennungsjahr durch haben und die scheidung schon beim amtsgericht eingereicht ist.
mein problem ist jetzt nur das das kind was im 10ten monat kommt -soweit ich weiss- als sein kind gildet sollten die beiden zu dem zeitpunkt der geburt noch verheiratet sein. -richtig?-
1.) falls das so sein sollte und aus einen unerfindlichen grund die beiden zu dem zeitpunkt noch nicht getrennt sein, was kann ich tun das es -mein- kind ist und nicht sein kind -auf papier-
2.) was ist wenn die beiden zu dem zeitpunkt schon getrennt sind, ist es dann mein kind auch auf papier und könnte es auch meinen nachnamen annehmen?
3.) der ex interessiert es nicht ob er noch ein kind mehr unterhalten muss oder nicht daher nun die nächste frage, was kann ich tun falls er nichts unternimmt?
weitere Fragen folgen eventuell noch auf eure Antworten.
Danke schonmal dafür!
4 Antworten
Das Kind wird ehelich geboren und ist somit vor dem Gesetz das Kind des Ehemannes, er ist unterhaltspflichtig, wird das Sorgerecht haben und hat Umgangsrecht. Das alles erstmal automatisch. Du selbst bist ein Fremder, der nichts zu sagen hat. Rein offiziell ist das gemeint.
Nach der Geburt kann er aber zum Jugendamt gehen, und die Vaterschaft aberkennen, du bestätigst mit gleicher Unterschrift die Vaterschaft und keiner hat mehr ein Problem. Damit ist das Kind dann offiziell deins und du hast alle Rechten und Pflichten. Dem Jugendamt ist es völlig egal, wer der Vater ist, so lange einer da ist, der "hier" schreit.
Ob es dann deinen Namen gleich bekommt, entscheidet wiederum die Mutter.
Wenn die beiden bei der Geburt bereits geschieden sind, wird das Kind "unehelich" gewertet, und du kannst dich ganz normal als Vater eintragen lassen. Früher gab es so eine Frist, ich meine, ein halbes Jahr nach der Geburt galt der Ehemann noch als Vater, aber ich weiß nicht, ob das heute auch noch so ist, da bin ich überfragt.
das klingt schon mal gut.
was kann ich machen falls die beiden zum zeitpunkt noch nicht getrennt sind
er aber nichts unternimmt also es ihn null interessiert
was kann ich bzw sie und ich machen?
Sicherlich kannst dann du bzw. deine Freundin die Vaterschaft anfechten, möglicherweise wird dann vom Amts wegen ein Vaterschaftstest angeordnet. Auch das weiß ich aber nicht genau, denn die Kosten sind recht hoch, und "offiziell" ist ja ein Vater vorhanden; das Jugendamt hat also eigentlich keinen Grund, einen solchen Test zu bezahlen (die privat von euch durchgeführten haben vor Gericht keinen Bestand). Wenn deine Freundin in Scheidung lebt, so kann sie doch mal ihren Anwalt befragen, der wird es sicher im Detail wissen. Oder eben beim Jugendamt mal nachfragen.
Ich kenne die Situation nur so, daß der Noch-Ehemann bzw. Ex-Ehemann keinerlei Theater gemacht hat, da er ja froh war, nicht für ein fremdes Kind zahlen zu müssen - gibt eigentlich auch keinen Grund, warum der Ex jahrelang für ein Kind zahlen soll, das nicht seins ist.
Schreib mir doch mal, wie die Sache ausgegangen ist, scheint ja noch interessant zu werden mit dem Ex; vielleicht kann ich da noch was dazulernen.
Derweil vielen Dank für den Stern!
wie gesagt er hat bereits 5 und er bezahlt eh kein cent, das übernimmt das amt für ihn und da er mich eh nicht leiden kann wird er sicher nicht seinen mund aufmachen und sagen das is nicht mein kind. wie gesagt , er bezahlts ja eh nicht.
dann hoffen wir mal das alles gut ausgeht.
füg mich mal als freund hinzu so bleiben wir in kontakt.
Zur Vaterschaft gehört ja nicht nur der Unterhalt - die Mutter oder das Kind können auch den Umgang einklagen, das Kind ist erbberechtigt etc. - vielleicht kann man es ihm so "madig" machen; wenn nämlich ein Gericht entscheidet, daß das fremde Kind alle 14 Tage zu ihm kommen darf und er die Ferien damit verbringen muß, hat er vielleicht plötzlich gar nicht mehr so viel Lust auf "aussitzen", er müßte ja auch für alles unterschreiben, das Kind wäre über ihn mit krankenversichert etc. - auch muß er vielleicht (?) länger Unterhalt für deine Freundin zahlen, da sie ja nicht arbeiten kann wegen des Kindes; wenn das ganze in Stress für ihn ausartet, dann hat er vielleicht gar nicht mehr so viel Spaß, euch zu ärgern. Da ist diese "es ist nicht mein Kind- Unterschrift" vielleicht für ihn erstrebenswerter.
Aber befragt bitte den Anwalt und/oder das Jugendamt dazu; ich will hier auch nichts Falsches erzählen, kenne wie gesagt nur den "einfachen und problemlosen Fall".
Mit Unterschrift und gegenseitigen Einverständnis ist er offiziell noch nicht der Vater. Erst wenn die Scheidung vollzogen ist wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam.
genau so ist es. Das kann man aber auch bereits vor der Geburt in die Wege leiten. Also beim Jugendamt Vaterschaft anerkennen, der Nochehemann muss sagen: Ja genau, ich bin es nicht und die Mutter sagt: Ja , beide haben Recht ! Den Namen kann die Mutter aussuchen. Wenn ihr vorhabt innerhalb der ersten 5 Lebensjahre des Kndes zu heiraten und den Namen des Mannes anzunehmen empfielt es sich dem Kind bereits den Namen des Vaters zu geben, dann wird er bei der Hochzeit automatisch Familienname des Kindes. Das Sorgerecht ist uebrigens geteilt und wird bei einer Heirat automatisch geteilt solange nichts anderes vereinbart wurde,
Wenn deine Frau zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht offiziell geschieden ist, dann ist der (noch)Ehemann rechtlich der Vater des Kindes. Da die Scheidung aber bereits eingeleitet ist, kannst du trotzdem schon die Vaterschaft anerkennen. Sie wird allerdings erst wirksam wenn die Scheidung vollzogen ist. Dann könnt ihr euch eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Natürlich gilt es als dein Kind du bist ja auch der Erzeuger und nicht er. Das hat mit dem Trennungsjahr der Scheidung nichts zu tun. Und unterhalt muss er nicht zahlen, und wenn er das nicht macht kannst du auch nichts dagegen machen es ist ja dein Kind und nicht seins. Von dem her kann das Kind auch dein Nachnamen annehmen.
Das ist leider falsch. Ehelich geborene Kinder werden automatisch dem Ehemann zugeordnet; lies mal unter "Kuckuckskinder" nach. Wenn es so einfach wäre, wie du schreibst, gäbe es weniger Probleme in diesem Land.....
Das kind wird in jedem Fall als das Kind des Ehemannes eingetragen, da es während der Ehe gezeugt wurde. Er müsste dann eine Vaterschaftsklage einreichen, dann kannst oder könntest Du die Vaterschaft anerkennen.
was ist denn wenn die beiden zum zeitpunkt der geburt bereits geschieden sind wie sieht es dann aus?
und den ex interessiert es nicht und wird sicherlich keine klage einreichen der hat nämlich bereits 5 und interessiert sich nich dafür.
was kann ich in diesen fall dann machen wenn er sich null dafür interessiert?