Kind mitnehmen aber Job in alter Stadt möglich?

9 Antworten

Meine Antwort bleibt auch hier die gleiche Antwort:

Ihr habt die gemeinsame Sorge...

Dann entscheidet ihr auch gemeinsam wo das Kind wohnt! Und wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann wirst du vor das Familiengericht müssen um eine Entscheidung herbei zu führen.

Du kannst selbstverständlich hinziehen wohin du möchtest, aber das Kind bleibt dann eben beim anderen Elternteil.

Welche Argumente letztendlich für den Richter überzeugend sind, dass dir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird, kommt immer auf den Einzelfall an.

Dein Ex möchte ja offensichtlich nicht, dass das Kind mitgeht. Also wirst du um eine gerichtliche Klärung kaum drum rum kommen.

Wenn es ein geteiltes Sorgerecht gibt is weit weg ziehen meistens problematisch. Wenn du dir mit dem anderen Elternteil nicht einig wirst entscheidet das Gericht und die wollen in der Regel ne gute Begründung hören


verreisterNutzer  09.06.2023, 14:37

Und wie wird ein Gericht entscheiden?

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verreisterNutzer  09.06.2023, 15:12
@kaorichan

Beide Bezugspersonen. Kiga gegen Wechsel da schon öfter umgezogen und mehrere kigas. Beide können das Kind allein betreuen. Ihr soziales Umfeld ist natürlich am alten Standort.

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Du verwechselst Sorge- mit Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn der Kindesvater nicht mit dem Umzug einverstanden ist, entscheidet das Familienrecht.

du brauchst nichts begründen. du kannst hinziehen wo du willst, nur das kind eben nicht mitnehmen. das hat der vater bereits angekündigt, dass er das kind einbehält und bei sich hat und dir einen umzug nicht genehmigt. da er hauptbezugsperson des kindes ist, hast du keine chance vor gericht.

Steht dabei das Wohl des Kindes im Mittelpunkt deines Interesses?

Sieht für mich nicht danach aus. Schade.