KFZ-Versicherung während der Laufzeit wechseln mit Notbremse?

4 Antworten

H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen

H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?

H.1.1 Kein Ende des Vertrags durch Abmeldung

Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Versicherungsvertrag nicht beendet.

H.1.2 Beitragsfreie Ruheversicherung

Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt.

H.1.3 Keine Ruheversicherung

Verträge für Wohnanhänger oder mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr gehen nicht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Der Versicherungsschutz wird durch eine Außerbetriebsetzung nicht berührt.

H.1.4 Umfang der Ruheversicherung

Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.

Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Haftpflichtversicherung und die Umweltschadensversicherung,
- die Teilkasko, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkasko bestand. Darüber hinaus sind Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter versichert, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Vollkasko bestand.

Den Umfang des Versicherungsschutzes für die beitragspflichtige Ruheversicherung finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

H.1.5 Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung

Während der Dauer der Ruheversicherung gilt: Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug

- in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder

- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einen geschlossenen Hofraum)

nicht nur vorübergehend abzustellen. Außerdem dürfen Sie das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.2 leistungsfrei.

H.1.6 Wiederanmeldung

Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns unverzüglich anzuzeigen.

H.1.7 Ende des Vertrags und der Ruheversicherung

Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Dies alles kannst du doch in deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) nachlesen unter "Ausserbetriebsetzung"! ;-))

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Nein. Siehe Antwort von @Antitroll1234 - solange das KFZ nicht veräußert oder verschrottet wird, ruht die KFZ Versicherung nur.

Nein, die bisherige Versicherung ruht in dieser Zeit nur.


Spider50 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 15:03

Sie "ruht"??? Wie lange denn? Wenn ich einen Wagen abmelde (verkaufe/verschrotte), dann endet doch die bisherige Versicherung... warum sollte sie "ruhen"?

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Antitroll1234  30.06.2024, 15:09
@Spider50

Solange bis Du fristgerecht kündigst oder ein anderes Fahrzeug auf deine bisherige SFK anmeldest.

warum sollte sie "ruhen"?

Weil die Versicherung in der Zeit wo dein Fahrzeug lediglich abgemeldet ist, einen eingeschränkten Kfz-Versicherungsschutz bietet, daher ruht die Versicherung nur.

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Spider50 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 15:14
@Antitroll1234

Sorry, aber das habe ich noch nie gehört.... Wenn das KFZ abgemeldet und verkauft/verschrottet wurde, besteht mit Sicherheit kein Versicherungsschutz mehr, auch nicht "eingeschränkt". Existiert es noch und ist abmeldet und steht auf meinem Privatgrund, gibt es auch keine Notwendigkeit eines "eingeschränkten" Versicherungsschutzes.

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Antitroll1234  30.06.2024, 15:17
@Spider50
Sorry, aber das habe ich noch nie gehört…

..dann bist ja jetzt schlauer und deine Frage ob Du so die Versicherung los bist habe ich dir beantwortet.

Wenn das KFZ abgemeldet und verkauft/verschrottet wurde, besteht mit Sicherheit kein Versicherungsschutz mehr

Das war gar nicht deine Frage, deine Frage war abmelden und kurz danach das selbe Fahrzeug wieder anmelden 🤷‍♂️

Wie wäre es wenn Du die AKB deiner Versicherung durchliest, da steht doch alles drin.

Schönen Tag noch.

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siola55  03.07.2024, 08:47
@Spider50

Bis zu 18 Monate ruht der Versich.schutz! Hattest du z.B. den Tk-Schutz vorher inklusive und deine Karre steht in einer Garage, dann erhälst du z.B. bei Brand den Schaden vom Auto ersetzt ;-))

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siola55  03.07.2024, 09:02
@Spider50

Dann hast du leider noch nie deine AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) gelesen!?

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