Muss ich verkaufte Ware von EBay Kleinanzeigen zurück nehmen?
Hallo ihr lieben, ich habe einen Artikel bei Ebay Kleinanzeigen verkauft mit Ovp. Auf der Verpackung ist ein Kleber von Hermes drauf und diesbezüglich wurde meine Ware ,, bemängelt''
Es wurde von der Person nicht angegeben das die Ovp nicht beklebt sein darf.
Muss ich den Artikel zurück nehmen? Es erfolgte über Versicherten Versand.
Bitte nur Leute hier drunter schreiben die sich auskennen, doofe Kommentare wie: warum wickelt man nichts drum könnt ihr euch sparen, denn es ist leider zu spät..
Danke im voraus! ☺
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
OVP heißt im allgemeinen Sprachgebrauch "In der Originalverpackung". Das sagt erst mal nichts über den Zustand der Verpackung aus.
Wenn jemand explizit gefragt hat, ob die Verpackung einwandfrei ist, dann wäre das ein möglicher Mangel, aber sonst würde ich das erst mal als nicht schlimm einstufen. Selbst komplett neu gekaufte Artikel werden so verschickt vom Händler, mit Aufkleber auf der Packung.
Von daher musst du den nicht zurück nehmen, außer du hast wie gesagt eine einwandfreie Verpackung ohne irgendwelche Schäden oder so versprochen, und selbst dann wäre es denke ich mit Etikettenentferner ohne Probleme möglich den Hermes aufkleber zu entfernen.
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Anzeigen kann er soviel er will, du hast keine Straftat begangen. Die Polizei wird das auch nicht aufnehmen bzw. groß weiter verfolgen.
Er kann Privatrechtlich versuchen was zu erreichen, aber der Fall ist eigentlich sehr klar. Der Artikel ist nicht defekt und entspricht der Beschreibung. auch bei neuen Artikeln muss man gewisse kleine Mängel hinnehmen, und die Verpackung ist nie ein wesentlicher Bestandteil (mit Ausnahmen wie Sammlerstücke und entsprechende ANgebote).
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Naja theoretisch ist die ovp dabei. Sagt ja keiner das es ein neuwertiger zustand ist
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Du hast dem Käufer die Ware nicht persönlich übergeben? So ist es bei Kleinanzeigen üblich. Dann hätte der Käufer das sofort gesehen.
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Wenn du es nicht ausgewiesen hast und oder die Person an die du es verkauft hast unter 16 wahr ja
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Diese Person war nicht unter 16 und hat auch nicht gesagt das die Ovp nicht beklebt sein darf.
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Geht um die gesetztes Lage man darf innerhalb 14 Tagen die wahre ohne einen Grund zurückgeben das gilt laut den EU Richtlinien auch für private Verkäufe außer es wurde angegeben
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Hab mal online geschaut über Ebay Kleinanzeigen steht aber etwas anderes.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
EIn Aufkleber stellt keinen Mangel da, erst recht nicht an der Verpackung (außer hier wurde ein bestimmter Zustand explizit versprochen).
Und auch unter 16 Jährige dürfen Sachen kaufen, da gilt der "Taschengeldparagraph".
Hab ich Gott sei Dank nicht. Da stand nur mit Ovp!
Ich habe trotzdem Angst das ich mit einer Anzeige rechnen kann falls ich den Artikel nicht erstatte.
Hätte ich mir denken können das manche penibel sind was die Ovp angeht..