Keine Umsatzsteuer bei Rechnung an Auslandsfirma?

1 Antwort

Prop-Trading ist eine umsatzsteuerliche sonstige Leistung. Der Ort der Leistung liegt im Ausland. Damit ist die Leistung nicht steuerbar.

Du darfst deshalb keine USt asuweisen, das ist richtig. Reverse-Charge-Verfahren ist hier falsch beschrieben. Das Reverse-Charge-Verfahren bedeutet, dass der Leistungsempfänger - also die Prop-Trading Firma - die USt zahlen musst. Nicht du. Was du machen musst ist auf der Rechnung ausweisen, dass die Steuerschuldnerschaft umgekehrt ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!