Keine Umsatzsteuer bei Rechnung an Auslandsfirma?
Kann es sein, dass ich keine Umsatzsteuer zahlen muss, wenn ich eine Prop-Trading Firma mit Sitz im nicht eu ausland nutze? Kann das stimmen?
"Und jetzt wird es nochmal interessant. Prop-Trading ist eine Umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung. Aber, wenn die Prop-Trading Firma mit der Du arbeitest in der EU, aber nicht in Deutschland sitzt (z.B. FTMO), dann muss eine Netto Rechnung gestellt werden. D.h. die Umsatzsteuer darf nicht auf der Rechnung ausgewiesen werden. Zahlen musst Du Umsatzsteuer aber (Stichwort: Reverse Charge Verfahren). D.h. 19 % Deiner Einnahmen gehen direkt mit Deiner Umsatzsteuererklärung ans Finanzamt. Sitzt die Prop-Trading Firma, mit der Du zusammenarbeitest nicht in der EU, dann ist das Ganze Umsatzsteuerfrei."
1 Antwort
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Prop-Trading ist eine umsatzsteuerliche sonstige Leistung. Der Ort der Leistung liegt im Ausland. Damit ist die Leistung nicht steuerbar.
Du darfst deshalb keine USt asuweisen, das ist richtig. Reverse-Charge-Verfahren ist hier falsch beschrieben. Das Reverse-Charge-Verfahren bedeutet, dass der Leistungsempfänger - also die Prop-Trading Firma - die USt zahlen musst. Nicht du. Was du machen musst ist auf der Rechnung ausweisen, dass die Steuerschuldnerschaft umgekehrt ist.