Umsatzsteuerpflicht bei Gutschrift infolge Transportschaden?
Hallo, wir sind ein produzierendes Unternehmen. Wenn Ware beim Kunden (Fimen) beschädigt ankommt, ist dann unsere Gutschrift immer mit Umsatzsteuer zu erstellen? Was gilt, wenn es sich um eine pauschale Gutschrift handelt? Die Beschädigungen resultieren aus Transportschäden des Spediteurs, der diese uns umsatzsteuerfrei erstattet, da ja kein Leistungaustausch stattgefunden hat. Aber unsere Entschädigung an den Kunden ???
Ist eine pauschale Entschädigung an eine Firma infolge fehlerhafter Lieferung umsatzsteuerpflichtig ?
2 Antworten
Ihr erstellt Eurem Kunden keine Gutschrift im Sinn des Umsatzsteuergesetzes. Der vorangegangene Kauf wird rückgängig gemacht und bei Euch storniert. Ihr erstattet dem Kunden den Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer.
Die Versicherung ersetzt natürlich nur den Nettowert. Durch den negativen Umsatz vermindert sich Eure Umsatzsteuerschuld beim Finanzamt.
Nachtrag: wenn die Ware nicht zurückgeht aber nachträglich ein Preisnachlass gewährt wird, dann vermindert sich ja auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.
was sagt die Transportversicherung dazu ? Wenn der Kunde eine UST ID hat, dann auch netto.
Bei Privatleuten brutto. Wenn man nach quasi Gutachten abrechnet, wird die UST nicht ausbezahlt von der Versicherung
Nein, dafür gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage. Die USt-ID ist nur für den internationalen Geschäftsverkehr gedacht.
Wir erstellen die schadensrechnung an die Spedition netto. Meine Frage betrifft unsere Gutschrift.