Keine Immunität für die Bundesregierung?

2 Antworten

Weil das im Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) so nicht vorgesehen ist. Ich könnte mir gut vorstellen, dass das historische Gründe hat und aus der Zeit des Nationalsozialismus heraus begründet ist, genau weiß ich das allerdings nicht. Jedenfalls, steht nach dem Grundgesetz die Immunität nur den Abgeordneten des deutschen Bundestages, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlamentes zu erhalten und dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt zu. Die Bundesregierung, also der Bundeskanzler und die Bundesminister, haben als solche keine Immunität. Allermeist, sind diese allerdings dennoch durch Immunität geschützt, weil sie gleichzeitig meistens selber Abgeordnete des deutschen Bundestages sind und über ein Abgeordnetenmandat verfügen. Das Grundgesetz verbietet es nämlich nicht, dass die Mitglieder der Bundesregierung gleichzeitig auch Abgeordnete sind.

Mfg

Unser wichtigstes Organ für politische Entscheidungen ist der Bundestag. Mit der Immunität wird nicht der einzelne Abgeordnete geschützt - seine Immunität kann ja aufgehoben werden - sondern die Arbeitsfähigkeit des Bundestages.

Es soll zB verhindert werden, dass Abgeordnete willkürlich vor Abstimmungen im Bundestag verhaftet werden und so ihr Stimmrecht nicht mehr ausüben können und nur noch eine bestimmte Partei entscheiden kann.

Ob ein Bundesminister oder Bundeskanzler verhaftet wird, ist weitgehend uninteressant für die Arbeit des Bundestages. Dann wird eben einer neuer bestimmt, der seine Minister wieder neu ernennt.