Kaufnachweis?


05.02.2020, 14:53

Der Kauf liegt 2 Jahre zurück!

5 Antworten

Frag den Verkäufer, ob der dir die Rechnung erneut ausdruckt.

Wenn du etwas von Nachbars Schwagers Sohn gekauft hast, wirst du wahrscheinlich keine Quittung von ihm bekommen haben.

Wenn der dich des Diebstahls bezichtigt, muss er nachweisen können, dass es seins ist oder jemand anderes gehört. Die Beweislast liegt bei ihm.

Rechnungen bewahrt der Lieferant in Kopie auf. Eine Rechnung enthält Pflichtangaben, u.a. Name und Ort des Rechnungsempfängers.

Das ist bei Kassenzetteln nicht der Fall. Wenn es um einen Kauf gegen Kassenzettel geht, wird es schwierig. Ggf. kann man bei Kartenzahlung seine eigenen Bankauszüge oder KK-Abrechnungen heraussuchen, um einen Beweis zu liefern.

Schwierig.

Bestellformulare oder Unterlagen können ggf. Noch als kaufbeleg reichen. Wenn es nur um einen Nachweis beim Finanzamt geht dann ggf. Ein Kontoauszug so du denn überwiesen hast.

Wenn du z.b. reklamieren möchtest dann wird das schwerer weil sowas ja meistens ohnehin eine Leistung aus Kulanz ist.

Wenn du einen DIN A4 Kaufbeleg erhalten hast, dann lässt der sich problemlos bei einem Verkäufer nachdrucken. Hast du allerdings nur einen Kassenbon gehabt, dann brauchst du schon den genauen Tag und die genaue Uhrzeit, damit man den Bon nachdrucken kann.

Gruß

Weißt du noch sehr genau wann und bei wem, an welcher Kasse?

Hast du Zeugen des Kaufs?

Eines davon sollte ausreichen. Du bist nicht verpflichtet den Beleg aufzubewahren. Am einfachsten ist ein Zeuge.

Hast du mit Karte gezahlt? Dann ist der Kontoauszug eine weitere Möglichkeit.