Kauf über Kleinanzeige?

2 Antworten

Ja, wenn er die Ware unter den Umständen nicht gekauft hätte, hat der Verkäufer alle notwendigen Aufwendungen zu erstatten.


Mokoko12345 
Fragesteller
 20.02.2024, 17:25

Könnten Sie mir näher erklären?

Vielen Dank

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Es ist vollkommen egal, in/auf welchem Onlineshop oder -marktplatz Du kaufst. Relevant ist bei allen Rechtsfragen in welchen Land die Akteure sind und als was (Verbraucher oder Gewerblicher) sie aggieren. Bitte nenne Beides.

BTW: "Kleinanzeigen", nicht (mehr) "eBay Kleinanzeigen"


Mokoko12345 
Fragesteller
 20.02.2024, 17:27

Also in Deutschland und als privatverkäufer also Verbraucher nehme ich mal an

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Ifm001  20.02.2024, 18:04
@Mokoko12345

Prinzipiell muss der Verkäufer den Käufer so stellen, als hätte der Kauf nicht stattg funden.

Wenn es aber ein Privatverkauf ist, so der gesetzliche Anspruch an die Beschreibung nicht so hoch. Insbesondere betrifft das Mehrdeutigkeiten, ab auch Fachbegriffe können z. B. "unscharf" verwendet sein.

Das eröffnet viel Spielraum, um eine Durchsetzung der Rückerstattung zu erschweren.

Melde es bei Kleinanzeigen. Die handeln allerdings nach eigenem Ermessen und nehmen keine rechtlich Bewertung vor.

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