Kauf einer defekten Maschine über EbayKleinanzeigen rückgängig machen?
Liebe Community,
vor 9 Tagen haben wir einen Kaffeevollautomaten über Kleinanzeigen gekauft. In der Anzeige steht, sie wäre im Neuzustand, da selten genutzt.
Wir konnten sie vor Ort testen, war alles gut.
Nach 1-2 Tagen fiel uns dann auf, dass das gute Stück undicht ist. Plötzlich stand es in einer Pfütze. Gerade haben wir den Automaten geöffnet um nachzusehen, woran es liegt, dabei haben wir entdeckt, dass die Maschine vollkommen verschlissen ist.
In der Anzeige steht nichts von Privatkauf, keine Garantie, keine Rücknahme, gesagt hat er auch nichts. Er hat nur gesagt, sie wäre 3-4 Mal genutzt worden, sie wäre ihm aber zu langsam.
Ich habe einen Screenshot der Anzeige gemacht und den Chatverlauf habe ich auch noch.
Was kann ich tun? Habe ich irgendwas in der Hand gegen ihn? Ich habe ihm gerade erstmal geschrieben, ob er sie zurück nimmt, falls aber nicht, wäre eine Betrugsanzeige möglich?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei einem Gebrauchtkauf Sollte man einen Kaufvertrag aufsetzen , wo eine Rücknahmefrist von einer Woche vereinbart wird , wegen eventueller versteckter Mängel
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ratefuchs007/1646079758465_nmmslarge__100_100_598_598_339e1d2464f23e8462e34ae5dd725546.jpg?v=1646079759000)
Wir konnten sie vor Ort testen, war alles gut.
Und damit hat sich die Sache erledigt.
In der Anzeige steht nichts von Privatkauf, keine Garantie, keine Rücknahme.
Das muss es auch nicht.
Selbst bei einem fehlenden Sachmängelausschluss müsstest Du als Käufer nachweisen, dass der Mangel an der Kaufsache schon vor der Übergabe an Dich bestand.
Und in diesem Fall hätte Dir das beim Test vor Ort auffallen müssen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TheMonkfood/1645269681131_nmmslarge__413_1099_2643_2643_a3022f50acee49d5591387beec257795.jpg?v=1645269681000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sina1234567/1664203515618_nmmslarge__629_0_3023_3024_e3f3ba5ed15c7c22c2b439933a77a8ce.jpg?v=1664203516000)
Nein das ist wie ein Kauf auf dem Trödelmarkt. Da kann man nichts zurück geben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, du hast die Maschine ja vorher getestet. Hier gilt "gekauft wie gesehen" und du kannst ihm auch nicht nachweisen, dass er das Gerät defekt übergeben hat. In den 1-2 Tagen hättest du es bereits selbst kaputt machen können, da hast du keine Chance. Du kannst den Verkäufer bitten, das Gerät zurück zu nehmen aber wenn es nein sagt, kannst du nicht viel machen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es ist ein gebrauchter Gegenstand. Er hat den Gegenstand vor Ort getestet und begutachtet.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hätte er auch machen können. Wie soll er nun nachweisen, dass das Gerät so übergeben wurde, wenn es schon ein paar Tage bei ihm steht? Es ist ein gebrauchter Gegenstand der logischerweise auch Gebrauchsspuren hat. Der Verkäufer kann nun ebensogut sagen, dass der Käufer das Gerät die Tage falsch behandelt hat und deshalb nun defekt ist. Mag sein, dass ich mich irre, aber meiner Ansicht nach hat er da keine Chance.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/datenrest/1651274311265_nmmslarge__0_0_130_131_52e917e60e5a7b7d182b3d9098f8764a.png?v=1651274311000)
Wie soll er nun nachweisen, dass das Gerät so übergeben wurde, wenn es schon ein paar Tage bei ihm steht?
Mit der verschlissenen Mechanik.
Es ist ein gebrauchter Gegenstand der logischerweise auch Gebrauchsspuren hat. Der Verkäufer kann nun ebensogut sagen, dass der Käufer das Gerät die Tage falsch behandelt hat und deshalb nun defekt ist.
Der Verkäufer schrieb, dass das Gerät so gut wie neu ist, also kaum benutzt wurde. Die verschlissene Mechanik zeigt das Gegenteil. Damit hat der Verkäufer eine Falschangabe gemacht, die den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt.
Ist so.
Mag sein, dass ich mich irre, aber meiner Ansicht nach hat er da keine Chance.
Der Verkäufer wird sich bloß in Widersprüche begeben, wenn er mit seinen Angaben konfrontiert wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hast du vielleicht ein Bild davon gesehen, das ich übersehen habe? 🤔
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja ein Bild. Ob es sich um normale Gebrauchsspuren handelt oder wirklich so schlimm ist, können wir doch gar nicht beurteilen! Du redest hier, als hättest du die Maschine mit eigenen Augen gesehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/datenrest/1651274311265_nmmslarge__0_0_130_131_52e917e60e5a7b7d182b3d9098f8764a.png?v=1651274311000)
Die Angaben des FS erzeugen ein Bild:
In der Anzeige steht, sie wäre im Neuzustand, da selten genutzt.
Gerade haben wir den Automaten geöffnet um nachzusehen, woran es liegt, dabei haben wir entdeckt, dass die Maschine vollkommen verschlissen ist.
Ich habe einen Screenshot der Anzeige gemacht und den Chatverlauf habe ich auch noch.
Er sagt, er hat eine "selten genutzte Maschine" gekauft, die vollkommen verschlissen ist.
Welches Bild hast du dabei von dem Gerät vor deinem inneren Auge?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Man macht doch bei sowas gern aus einer Mücke einen Elefanten. Man kann nicht erwarten, ein gebrauchtes Gerät ohne jegliche Verschleißspuren zu kaufen, aber das verstehen viele nicht. Vielleicht ist es wirklich so schlimm, vielleicht auch nicht. Wir können es nicht wissen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/datenrest/1651274311265_nmmslarge__0_0_130_131_52e917e60e5a7b7d182b3d9098f8764a.png?v=1651274311000)
Der FS hat eine Frage und bittet um eine Antwort. Dazu beschreibt er den Sachverhalt, damit Antwortgeber den Sachverhalt verstehen können und möglichst Hilfreich antworten können.
Eine zum Elefant gewordene Mücke kann ich in seiner Beschreibung nicht erkennen. Vielmehr erkenne ich einen verkäufer, der eine gebrauchte Maschine als selten benutzt, also wie neu beschrieben hat, obwohl sie eine vollkommen verschlissene Mechanik hat.
Da wir Leser davon ausgehen, dass es so war, wie es beschrieben steht, hat der Verkäufer gegenüber dem FS eine Falschangabe gemacht, um seine Maschine verkaufen zu können. Das ist eine arglistige Täuschung.
Ist das soweit nachvollziehbar?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ratefuchs007/1646079758465_nmmslarge__100_100_598_598_339e1d2464f23e8462e34ae5dd725546.jpg?v=1646079759000)
Das ist eine arglistige Täuschung.
...die der Fragesteller mittels eines erstmal von ihm zu bezahlenden Gutachtens nachweisen müsste.
Ist das soweit nachvollziehbar?
Du trittst hier schon ziemlich überheblich auf, hast Du das nötig?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich habe meine Antwort gegeben und verstehe auch nicht, was dein Problem ist. Meiner Meinung nach hat er keine Chance und wenn du es anders siehst, hast du die Möglichkeit selbst eine Antwort zu verfassen! Ich bin ja nicht die einzige hier die der Ansicht ist, dass er keine Chance hat, wo sind bei diesen Antworten deine "Verbesserungen"? Stell dir vor, es gibt eben auch Menschen die weiter denken und nicht gleich arglistige Täuschung unterstellen wollen, ohne sich zuvor selbst ein Bild davon gemacht zu haben!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/datenrest/1651274311265_nmmslarge__0_0_130_131_52e917e60e5a7b7d182b3d9098f8764a.png?v=1651274311000)
Meiner Meinung nach hat er keine Chance und wenn du es anders siehst, hast du die Möglichkeit selbst eine Antwort zu verfassen!
Ich habe geantwortet.
Das hast du bloß nicht gesehen.
Und ein Problem gibt es nicht. Deine Meinung ist doch ok. Bloß so nicht richtig.
Stell dir vor, es gibt eben auch Menschen die weiter denken und nicht gleich arglistige Täuschung unterstellen wollen, ohne sich zuvor selbst ein Bild davon gemacht zu haben!
Warum so angestrengt?
Findest du, zu sagen "da hast du keine Chance" ist weiterdenken?
Auf mich wirkt es eher wie "jeden Versuch abwürgen"
![](https://images.gutefrage.net/media/user/datenrest/1651274311265_nmmslarge__0_0_130_131_52e917e60e5a7b7d182b3d9098f8764a.png?v=1651274311000)
Du trittst hier schon ziemlich überheblich auf, hast Du das nötig?
Ich habe nichts gegen deine subjektive Auslegung meiner Kommentare.
Aber warum du den persönlichen Angriff brauchst, möchte ich nicht wissen.
Das es für den FS nicht günstig werden könnte, ist schon durch eine Gerichtsverhandlung klar, die er vorstrecken müsste. Darum schrieb ich ja, wenn das Teil nur 20.- € gekostet hat, soll er es als Lehrgeld verbuchen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Er kann versuchen was er will, das ist mir ziemlich egal. Er muss es aber auch nachweisen können und genau da wird es meiner Ansicht nach schwierig bei gebrauchten Geräten. Wenn er sich den Zeit und möglicherweise auch Kostenaufwand antun möchte, kann er das gerne machen.
Woher weißt du, dass meine Antwort nicht richtig ist? Kannst du ihm garantieren, dass er mit einer Anzeige Erfolgt haben wird? Obwohl du wie schon erwähnt das Gerät selbst nichteinmal gesehen hast?
Und nur weil du anderer Meinung bist musst du noch lange nicht herablassend werden!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn du dir deine Fragen selbst zu Herzen nehmen würdest, wüsstest du, was genau hier herablassend war! Und dieses Gefühl hatte wohl offensichtlich nicht nur ich, soviel dazu wie es auf andere wirkt.
Du kannst also garantieren, dass er vor Gericht erfolg haben würde? Wenn nicht, wieso bezeichnest du dann meine Aussage als falsch?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/datenrest/1651274311265_nmmslarge__0_0_130_131_52e917e60e5a7b7d182b3d9098f8764a.png?v=1651274311000)
Wenn du dir deine Fragen selbst zu Herzen nehmen würdest, wüsstest du, was genau hier herablassend war! Und dieses Gefühl hatte wohl offensichtlich nicht nur ich, soviel dazu wie es auf andere wirkt.
Ich habe sachbezogen kommentiert. Die Frage, ob meine sachliche Schilderung nachvollziehbar ist, stellt definitiv keine herablassende Anmerkung dar. Vielmehr ist es eine Nachfrage, um sicherzustellen, dass man über denselben Sachverhalt spricht. Warum ist das so schwer? (Dies ist auch nur eine einfache Frage.)
Du kannst also garantieren, dass er vor Gericht erfolg haben würde? Wenn nicht, wieso bezeichnest du dann meine Aussage als falsch?
Bitte unterscheide zwischen deinem "Da hast du keine Chance" und einer Chance.
Aufgrund des Sachverhalts hat der FS eine Chance. Ob das teuer wird und er Gutachten benötigt ist bei der Einschätzung einer Chance unwichtig.
Aber ich sehe, du hast mit anderen Meinungen, insbesondere sachlichen, leichte Schwieirgkeiten, wenn dadurch deine Meinung kritisiert ist.
Ich weiß dann, wie ich dich einzuschätzen habe.
Herablassend finde ich, wenn man andere "Sozialschmarotzer" nennt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich sehe schon, dass diese Unterhaltung zu nichts führen wird. Ich sagte von Anfang an, ich kann mich auch täuschen aber meiner Meinung nach, wird das zu nichts führen. Wieso du meine Meinung nicht einfach akzeptieren kannst ist für mich nicht begreiflich. Wer nun Recht hat, entscheidet letztendlich immer noch ein Richter, auch wenn du meinst es besser zu wissen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/datenrest/1651274311265_nmmslarge__0_0_130_131_52e917e60e5a7b7d182b3d9098f8764a.png?v=1651274311000)
Wieso du meine Meinung nicht einfach akzeptieren kannst ist für mich nicht begreiflich.
Ich schrieb bereits, dass deine Meinung ok ist.
Rechtlich ist sie bloß nicht richtig. Warum kannst du die Rechtsprechung in solchen Fällen nicht akzeptieren?
Wer nun Recht hat, entscheidet letztendlich immer noch ein Richter,
Eben. Und auf die Rechtsprechung der Richter ist mein Kommentar gestüzt.
Du hast es jetzt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wie kannst du behaupten, dass es rechtlich nicht richtig ist ohne das Gerät überhaupt gesehen zu haben? 😅 Entscheidet ein Richter auch einfach ohne ein Gutachten frei nach dem Motto "Wenn der Kläger das so sagt muss das auch stimmen"? Das bezweifle ich sehr!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich habe doch hier schon mehrmals gesagt, ich kann mich auch irren. Ich will mich nicht ständig wiederholen müssen. Und trotzdem ist es mehr als falsch zu behaupten, dass der Käufer im Recht ist! Es gibt immer zwei Seiten der Geschichte und ohne den kompletten Sachverhalt zu kennen kannst du nunmal nicht behaupten, dass er im Recht ist! Du weißt es nunmal genau so wenig wie ich, deshalb hast du auch nicht das Recht, jemanden arglistige Täuschung zu unterstellen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/datenrest/1651274311265_nmmslarge__0_0_130_131_52e917e60e5a7b7d182b3d9098f8764a.png?v=1651274311000)
ch habe doch hier schon mehrmals gesagt, ich kann mich auch irren. Ich will mich nicht ständig wiederholen müssen.
Das geht mir ganz ähnlich.
Und trotzdem ist es mehr als falsch zu behaupten, dass der Käufer im Recht ist!
Das hat auch keiner behauptet.
Ich behaupte, dass der Käufer eine Chance hat und habe dazu die Rechtsgrundlage genannt.
Du behauptest aus einem Bauchgefühl heraus, das er keine Chance hat.
Das ist, aufgrund der rechtlichen Chance, nicht richtig.
Eine einfache Schlussfolgerung.
Aufgrund der Schilderung des FS kann ich eine arglistige Täuschung vermuten.
Ich kann auch vermuten, ob jemand blöde ist. Das ist legitim.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und du behauptest aus deinem Bauchgefühl heraus, dass der Käufer arglistig getäuscht wurde, wo genau da der Unterschied liegt ist mir unklar, aber in deinen Augen sind wir eh alle blöde.
Da es anscheinend verdammt wichtig für dich ist, im Recht zu sein und ich anders keine Ruhe bekomme, bitte. Ich geb dir recht wenns dir hilft, nachts besser zu schlafen!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/datenrest/1651274311265_nmmslarge__0_0_130_131_52e917e60e5a7b7d182b3d9098f8764a.png?v=1651274311000)
Und du behauptest aus deinem Bauchgefühl, dass der Käufer arglistig getäuscht wurde, wo genau liegt da nun der Unterschied?
Wie kannst du die Angaben des FS als "mein Bauchgefühl" bezeichnen?
Ich versuchs nochmal langsam: Der FS schrieb
In der Anzeige steht, sie wäre im Neuzustand, da selten genutzt.
Gerade haben wir den Automaten geöffnet um nachzusehen, woran es liegt, dabei haben wir entdeckt, dass die Maschine vollkommen verschlissen ist.
Ich habe einen Screenshot der Anzeige gemacht und den Chatverlauf habe ich auch noch.
Aus dem geschilderten Sachverhalt ergibt sich zuerst, das die Maschine nicht wie neu war. Das bedeutet, das der Verkäufer eine Falschangabe gemacht hat.
Liegt eine Falschangabe vor, wird ein "gekauft wie besehen" unwirksam.
Ist die Maschine zudem in dem vollkommen verschlissenen Zustand, liegt der Tatbestand einer arglistigen Täuschung.
Wie und ob er das Nachweist, ist in diesem Moment irrelevant. Erstmal ist der Tatbestand festgestellt. Und der bietet eine Chance.
Das weitere Vorgehen ist auch davon abhängig, was der Verkäufer auf die E-Mail antwortet. Fakt ist, der Verkäufer hat eine reelle Chance.
Da es anscheinend verdammt wichtig für dich ist, im Recht zu sein und ich anders keine Ruhe bekomme, bitte. Ich geb dir recht wenns dir hilft, nachts besser zu schlafen!
Du bist so großzügig. Vielen Dank.
Um ehrlich zu sein, ist es mir viel lieber, wenn du deine Mitmenschen nicht einfach als Sozialschmarotzer beschimpfst. Aber es bleibt deine Entscheidung.
Vielleicht läßt es dich Nachts besser schlafen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du tust mir jetzt langsam schon fast leid. Lass gut sein, dein Ego hat es vielleicht nötig, meines aber nicht. Schönen Tag noch.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/datenrest/1651274311265_nmmslarge__0_0_130_131_52e917e60e5a7b7d182b3d9098f8764a.png?v=1651274311000)
Gerade haben wir den Automaten geöffnet um nachzusehen, woran es liegt, dabei haben wir entdeckt, dass die Maschine vollkommen verschlissen ist.
Dann habt ihr eine möglichen versuchten Betrug, solange er den Kauf nicht rückabwickelt. Der Tatbestand des versuchten Betrugs ist solange gegeben, wie durch ihn der Tatbestand des Betrugs erreicht werden kann.
"Eine Falschangabe im Kaufvertrag zählt als arglistige Täuschung und macht den Kaufvertrag-Zusatz „Auto privat gekauft wie gesehen“ unwirksam. Ein Verkäufer haftet für Mängel, wenn er sie bewusst verschwiegen oder den Käufer arglistig getäuscht hat."
Das kannst übertragen auf euren Kauf.
Warte ab, was er antwortet. Will er nicht rückabwickeln, macht Anzeige.
Wenn das Teil jedoch nur 20.- € gekostet hat, verbucht es als Lehrgeld.
Das ist nicht richtig.
Bei Falschangabe ist das "gekauft wie besehen" unwirksam.
Er hat die Verkaufsanzeige (Maschine wie neu) und eine Maschine mit verschlissener Mechanik
Das ist eine arglistige Täuschung.