Katze ist angefahren worden und verstorben in 30er zone?
Hallo, meine Katze wurde in einer 30er Zone angefahren und sie ist darauffolgend mit einem kleinen Anfall gestorben. Der Fahrer ist laut meines Bruders, der es gesehen hat, viel schneller gefahren als 30. meine Mutter und ich waren im Haus und wir haben eine sehr starke Vollbremsung gehört und sind nach draußen gelaufen als mein Bruder geschrien hat, dass unsere Katze angefahren wurde. Der Fahrer war unser Nachbar und er fuhr erstmal gemütlich danach seinen Wohnwagen mit einem Anhänger um Pferde zu transportieren nach Hause um alles abzustellen.
Meine Mutter schrie nach ihm und erst dann kam er. Er hatte einen Beifahrer aber beide haben anstelle dich zu entschuldigen ,scheiß Katze‘ gerufen. Meine Mutter hatte direkt die Polizei gerufen. Und als sie ankamen haben sie mit dem Mann gesprochen und alle zusammen gelacht und gesagt dass sie nichts machen können da der Fahrer sagt dass er nicht schnell gefahren ist.
Danach habe ich meine Katze mit meinen eigenen Händen vergraben
Kann ich den Fahrer dafür anzeigen? Ich möchte Gerechtigkeit. Bitte hilft mir, ich bin so verzweifelt, ich weiß es hört sich lächerlich an aber ich war so sehr an meine Katze gebunden..
17 Antworten
Da wirst du leider nicht viel machen können. Du kannst nicht beweisen dass er schneller gefahren ist als 30. Und er hatte einen Beifahrer also einen Zeugen.
Selbst wenn du damit durchkämst Würde der Fahrer maximal ein Bußgeld wegen zu schnellem Fahren bekommen. Der Tod der Katze tut mir sehr leid, aber dafür wird der Nachbar nicht bestraft. Die Katze hätte ihm auch vor das Auto laufen können wenn er 30 gefahren wäre.
Nein, geht nicht. Das war höchstens Sachbeschädigung
Anzeige erstatten ist immer möglich. Aber der Sheriff war ja schon vor Ort. Ggf muss der Fahrer die Katze ersetzen.
Quitschen tut ne Vollbremsung übrigens auch bei 30.
Das ist leider das Risiko eines Freigängers.
Ich habe im Urlaub in Neuharlingersiel msl einen Hahn überfahren und habe dem Bauern freiwillig 15 Euro für den Gockel gegeben.
Es tut mir leid, dass es Eure Katze erwischt hat. Den Fahrer könnt Ihr aber nicht belangen. Ihr könnt nicht beweisen, dass er zu schnell war und er hat ja immerhin noch gebremst und damit versucht den Unfall zu verhindern.
Sebst wenn er zu schnell war, müsstet Ihr die Ursächlichkeit für den Unfall beweisen. Und selbst wenn Ihr eine Schuld nachweisen könntet (was praktisch unmöglich ist) wäre er höchstens verpflichtet Euch den Geldwert der Katze zu ersetzen.
Nein, der Autofahrer ist gesetzlich nicht mal verpflichtet, die Katze zu bezahlen, für TA Kosten aufzukommen die durch einen Unfall entstanden sind oder die Katze zu ersetzen. Hier Haftet der Tierhalter für ALLE Schäden. Es sei denn, der Tierhalter kann Zweifelsfrei böswillige Absicht, was als Tierquälerei gälten würde, Nachweisen.
Da der Autofahrer laut Zeugen gebremst hat, fällt die Absicht weg. Es wurde durch das bremsen ja versucht, den Unfall zu verhindern !
Alles Gute
LG
Und hier wahrscheinlich Sachbeschädigung am Auto. IdR. ist der Tierhalter für innerörtliche Tierunfälle in der Haftung.