Katze auf ebay verkaufen?

3 Antworten

Muss ich ihr das zurück zahlen oder nicht?

Nein.

Warum hast Du die Katze überhaupt wieder zurückgenommen?
Auch das hättest Du nicht müssen.

Es gibt keinen schriftlichen Vertrag.

Den braucht es auch nicht, Verträge sind formfrei.

Doch es gibt einen Vertrag, einen mündlichen!

Aber bei verkauf von Privat an privat hat sie keine gesetzliche Handhabe, auf einer Rückabwicklung zu bestehen.

Du hast das Tier zurückgenommen aus Kulanz, damit es nicht im Heim landet. Geld kannst du erstatten, bist dazu aber nicht verpflichtet.

Wegen des Familienfriedens würde ich es machen, sonst aber nicht.


ssyno  26.11.2020, 21:18

Man muss als privater Verkäufer ausdrücklich die Gewähr und Rücknahme ausschließen, tut man das nicht, muss man zurücknehmen.

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Multifunction  26.11.2020, 22:51
@ssyno

Das ist falsch:

Ein privater Verkäufer ist keinem Fall zu einer Rücknahme, z.B. wegen Nichtgefallens verpflichtet, also muss er diese auch nicht ausschließen.

Das Einzige, was er ausschließen sollte ist die Gewährleistung, bzw. die Sachmängelhaftung, aber beim Verkauf einer Katze wäre das ziemlich sinnfrei.

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Also:

Habt ihr auf Kleinanzeigen geschrieben, dass sie die Katze nimmt und hast du zugestimmt, der Preis stand fest? Dann habt ihr einen schriftlichen Vertrag. Aber selbst wenn nicht, habt ihr einen mündlichen Vetrag, denn die Katze war ja kurzzeitig bei ihr, gegen Bezahlung. Beweis genug.

Hast du Gewähr und Rückgabe schriftlich in deiner Anzeige ausgeschlossen? Wenn nicht, musst du zurücknehmen und Geld zurückzahlen.

Hat die Katze irgendwelche Krankheiten oder "Mängel" wie z.b. Durchfall, Läuse etc. und hast du das nicht angegeben? Bist du haftbar bzw. man könnte dir sogar Betrug vorwerfen, denn "Mängel" sind anzugeben.


Alisa775 
Beitragsersteller
 26.11.2020, 21:25

Wir haben nicht über ebay geschrieben sie hat mich angerufen und mit der Katze war und ist alles in Ordnung es ganz keine Mängel

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ssyno  26.11.2020, 21:26
@Alisa775

Gut aber die Katze war ja bei ihr, gegen Bezahlung und es gibt wahrscheinlich Zeugen, dass die Katze bei ihr war und auch, dass sie sie aus irgendeinem Grund sauer wieder zurückgebracht hat. Beweis genug. Und hast du die Haftung nicht ausgeschlossen, musst du zurücknehmen, wie gesagt. Vielleicht hat sie einen Screenshot der Anzeige gemacht.

Wenn mit der Katze alles ok war, warum hat sie sie dann zurück gebracht. Was hat sie gesagt?

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Alisa775 
Beitragsersteller
 26.11.2020, 21:33
@ssyno

Sie hat gesagt sie würde nicht auf die katzentoilette gehen und sie würde nicht fressen und das sie sich nicht mit anderen katzen verstehen würde und voll agressiv wäre was natürlich nicht stimmt wir haben sie dann bei meiner Mutter gelassen und da ist das komplette Gegenteil

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ssyno  26.11.2020, 21:34
@Alisa775

Woher willst du wissen, wie sich die Katze bei anderen benimmt? Es ist zudem nicht unüblich, dass sich Katzen auch mal fetzen, wenn eine Neue ins Revier kommt.

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Alisa775 
Beitragsersteller
 26.11.2020, 21:37
@ssyno

Meine Mutter hat auch Katzen und sogar ein Hund und sie verstehen sich alle und sie ist auch ganz lieb

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ssyno  26.11.2020, 21:40
@ssyno

Faszit:

Du musst schon aus dem Grund das Geld zurückzahlen, weil du die Katze wiedergenommen hast, sonst kann sie dich wegen Unterschlagung anzeigen.

Ob die Katze nun wirklich agressiv war oder nicht, kann man jetzt nicht mehr rausfinden. Ob man ein neues Tier, das eventuell verängstigt ist, gleich wieder "rausschmeissen" muss, sei dahingestellt. Genauso, ob die Katze ihr die Bude voll gekackt hat.

Sollte dir etwas am Familienfrieden und dem Verhältnis zu deinem Bruder&Schwägerin liegen, würde ich das Geld wiedergeben. Immerhin ist das Familie. Da wiegt es schwerer, einfach Geld zu behalten als eine Katze wieder zurück zu bringen.

Was aber ausschlaggebend ist, du hast dich immernoch nicht dazu geäussert, ob du nun die Rückgabe und Gewähr ausgeschlossen hast. Daran hängt es. Vielleicht hat deine Schwägerin ja das Recht gehabt, sie zurück zu geben.

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ssyno  26.11.2020, 21:44
@ssyno

Dann könnte sie prinzipiell sogar einen Anwalt mit der Geldeintreibung beauftragen und du müsstest die Rechnung bezahlen.

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