Kassendifferenz - Minijob?

3 Antworten

Aus meiner Sicht darf der AG den Arbeitnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Haftung nehmen. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind nachzuweisen.

und auch im Vertrag steht nichts von Kassendifferenzen…

viell. steht da was von Manko- Geld


nBreuer 
Beitragsersteller
 26.04.2022, 14:31

Nein, leider auch nicht. Wir kriegen auch kein Manko-Geld bzw. sind keine Makovereinbarung im Arbeitsvertrag eingegangen…

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peterobm  26.04.2022, 14:37
@nBreuer

Kassendifferenz: Wer haftet? | DAHAG

 Da ich einiges zu tun hatte habe ich nicht gemerkt, dass auf dem Zettel unten “Vorgang abgebrochen” stand

was gabs denn so wichtiges zu tun??

Eine Haftung des Arbeitnehmers für eine Kassendifferenz ist aber nur gegeben, wenn ihm der Arbeitgeber zumindest mittlere Fahrlässigkeit nachweisen kann.

das sehe ich hier als gegeben

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Familiengerd  26.04.2022, 16:51
@nBreuer

Ohne an Dich gezahltes Manko-Geld darf der Arbeitgeber Dich nur bei nachweisbar grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz in Regress nehmen.

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Familiengerd  26.04.2022, 16:52
@peterobm
das sehe ich hier als gegeben

Auf welcher Grundlage, aufgrund welcher Äußerungen willst Du das denn wohl behaupten können?!?

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Wenn im Vertrag nichts vereinbart ist, haftet der Laden..