Kassendifferenz - Minijob?
Hallo zusammen! Ich arbeite als Minijoberin in einem kleinen Laden. Letzte Woche hat meine Kollegin mich auf eine Kassendifferenz aufmerksam gemacht. Die EC- Karte einer Kundin wurde abgelehnt und der Zahlvorgang abgebrochen. Es ist aber trotzdem ein Zettel aus dem Gerät gekommen. Da ich einiges zu tun hatte habe ich nicht gemerkt, dass auf dem Zettel unten “Vorgang abgebrochen” stand. Wir sind immer alleine im Geschäft… Nun werden mir die 43€ vom Gehalt abgezogen. Darf mein Arbeitgeber das? Denn bei meiner Einarbeitung wurde mir das nie wirklich beigebracht und auch im Vertrag steht nichts von Kassendifferenzen…
3 Antworten
Aus meiner Sicht darf der AG den Arbeitnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Haftung nehmen. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind nachzuweisen.
und auch im Vertrag steht nichts von Kassendifferenzen…
viell. steht da was von Manko- Geld
Kassendifferenz: Wer haftet? | DAHAG
Da ich einiges zu tun hatte habe ich nicht gemerkt, dass auf dem Zettel unten “Vorgang abgebrochen” stand
was gabs denn so wichtiges zu tun??
Eine Haftung des Arbeitnehmers für eine Kassendifferenz ist aber nur gegeben, wenn ihm der Arbeitgeber zumindest mittlere Fahrlässigkeit nachweisen kann.
das sehe ich hier als gegeben
Ohne an Dich gezahltes Manko-Geld darf der Arbeitgeber Dich nur bei nachweisbar grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz in Regress nehmen.
das sehe ich hier als gegeben
Auf welcher Grundlage, aufgrund welcher Äußerungen willst Du das denn wohl behaupten können?!?
Wenn im Vertrag nichts vereinbart ist, haftet der Laden..
Nein, leider auch nicht. Wir kriegen auch kein Manko-Geld bzw. sind keine Makovereinbarung im Arbeitsvertrag eingegangen…