Karten verschickt nicht angekommen?
Hallo ich habe 2 konzert Karten verschickt über eine postsäule da am Sonntag keine Post offen hatte. Nun behauptet der Käufer er hätte sie nicht erhalten m.. muss ich beweisen das ich sie versendet habe und wenn ja wie weil es war eine Postsäule
Was ist eine Postsäule?
Diese Dinger die an der Straße stehen
5 Antworten
Hallo ich habe 2 konzert Karten verschickt über eine postsäule da am Sonntag keine Post offen hatte.
Das müsste eigentlich auch eine 16-jährige wissen, dass das ein Briefkasten ist.
Und nein, das Geld bist du los. Du hast über ebay gehandelt, einer Verkaufsplattform, die zwingend vorschreibt, dass die Nutzer volljährig sein müssen. Bist Du nicht.
Du hast Dir die Vorschriften für den Versand nicht durchgelesen, aber diese akzeptiert. Und damit bist Du das Geld los und der Käufer bekommt von ebay das Geld erstattet. ebay schreibt zwingend nachverfolgbaren, versicherten Versand vor. In diese Kategorie fällt Dein Brief nicht.
Es gab / gibt im übrigen Postsäulen. Doch in den Jahrhunderten lebst Du nicht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kurs%C3%A4chsische_Postmeilens%C3%A4ule
Nachdem Du einen normalen Briefkasten meinst, hast Du ja leider keinerlei Nachweis über den Versand der Karten. So kann der Käufer den Preis zurück fordern.
Du kannst nicht beweisen das du die Karten versendet hast
Sonit kann sich dein Käufer bei ebay beschweren (Eröffnet ein Fall) . Ebay gibt zu 99% dem Käufer recht . DU bist das Geld los und darfst auch noch eine strafgebühr zahlen
muss ich beweisen das ich sie versendet habe
Behaupten kann ja jeder.
Hast nichtmal den QR Code der Briefmarke gescannt? Nicht dass das was beweisen würde, aber du wüsstest dann selbst ob das Ding wenigstens im Briefzentrum ankam.
Ich hätte Einschreiben Einwurf gemacht.
Ja.
Sowas verschickt man per Einschreiben/Rückschein.
Du hast nichts in der Hand.
Doch, du musst beweisen, dass die Post verschickt wurde und angekommen ist. Als Versender trägst du auch das Risiko, wenn die Post den Brief verbummelt. Sowas verschickt man nur mit Einschreiben, dann bekommst du eine Bestätigung von der Post, dass die Karten zugestellt wurde. Ohne das kann der Käufer das Geld zurück verlangen.
Bei einem Privatverkauf trägt zwar der Käufer das Versandrisiko. Dass überhaupt etwas an den Käufer versandt wurde, muss der Vk aber nachweisen bzw glaubhaft machen.
Es geht - laut Thema - um eBay. Da bekommt er sein Geld evtl. nicht.
Der fragenstelller bekommt auch kein Geld und darf auch noch eine strafgebühr zahlen
Also kann mir nichts passieren oder was