Karambit Legal?
Guten Tag ich möchte es in meiner Jackentasche transportieren für den Notfall das ich mich verteidigen kann
6 Antworten
Karambits unterliegen in Deutschland (ich gehe mal davon aus, dass du dich hier befindest) dem Führverbot. Das heißt, du darfst es nur in einem abgeschlossenen Behältnis transportieren und damit entfällt spätestens aus Zeitgründen die Möglichkeit dich in einer Notfallsituation zu verteidigen. Ganz zu schweigen davon, dass die allermeisten Messer nicht oder nur bedingt dafür geeignet sind, da sie nicht zur Verteidigung konzipiert wurden.
Die größte Wirkung könnte man wenn das überhaupt gelingt, durch Abschreckung erzielen, falls die Kontrahenten sich davon einschüchtern lassen, also eher nicht zu viele sind und nicht ebenfalls über Wehrhaftigkeit herabsetzende Kapazitäten (z.B. Messer oder andere Gegenstände) verfügen, also nur in günstigen Konstellationen.
In einer Abwehrsituation können mit einem Messer schnell (ungewollt) schwerwiegende oder tödliche Verletzungen aufkommen, die über die Notwehr hinaus gehen, das ist aber eher nebensächlich, sollte kein anderes Mittel zur sicheren und endgültigen Abwehr führen können.
Aber der halbwegs "sichere" Umgang mit einem Messer ist sehr aufwändig zu erlernen, somit steigt auch die Gefahr sich selbst zu verletzen oder durch Verlust (Entwendung) dieses Ungleichgewicht zu verstärken und die Aggression des/der Kontrahenten zu erhöhen. In so einer Adrenalin-geladenen Situation helfen nur wirklich automatisierte Bewegungsabläufe, selbst diese garantieren keinen Erfolg und entziehen sich durch die Schnelligkeit fast gänzlich der bewussten Kontrolle.
Die Entscheidung liegt am Ende bei einem Gericht.
Die Abwehr- und Überlebenschance ist mit einem geeigneten stumpfen Gegenstand größerer Reichweite ungleich höher. Kombination von z.B. Tierabwehrspray und Kubotan sind schon besser.
Bei Eignung wäre ein kleiner Waffenschein, heißt Schreckschusspistole, in Erwägung zu ziehen, sollte es derart notwendig sein.
Das ist Quatsch und nicht legal. Mit einer Selbstverteidigungstechnik z.B. Judo etc. kannst du dich um Längen besser verteidigen.
Da magst du vielleicht Recht haben, Judo ist nicht das optimalste. Allerdings bieten andere Selbstverteidigungstechniken deutlich mehr Möglichkeiten. Es ging nur um ein Beispiel.
Karambit gilt nach Feststellungsbescheid des BKA als Waffe und unterliegt damit dem Führverbot nach § 42a Waffengesetz. Zudem taugen Messer nicht als Mittel zur Selbstverteidigung.
Wenn Du ein Messer in der Jackentasche dabei hast, dann wird das mit Sicherheit nicht als "Transport" gewertet. Dann führst Du es.
Deshalb folgenden Link bitte lesen. Ist ja nicht so, dass Du der Erste bist, der hier fragt welche Messer man in der Öffentlichkeit führen darf:
Kurzfassung:
- Ein Karambit ist als Waffe eingestuft.
- Erwerb von Messern die als Hieb- oder Stichwaffen eingestuft sind (also auch Karambit) erst ab 18 Jahren.
- Das Führen ("in der Öffentlichkeit griffbereit bei sich haben") ist verboten.
Zum einen sind Messer zur Verteidigung vollkommen ungeeignet.
Zum anderen zählen Karambits als Hieb- und Stichwaffen und fallen somit unter das Verbot des Führens gemäß §42a WaffG.
Heutiges Judo ist super sportlich orientiert und legt auf das Thema SV Mal so gar keinen Wert. Keine Ahnung wer sich gerade Judo aussuchen sollte wenn er SV als Ziel hat. Und legal ist ein Kamabit schon. Es darf ab 18 besessen aber halt nicht geführt werdenm.