Kann nur der TÜV ein Vollgutachten für Traktoren machen?

1 Antwort

Es wird nach 7 Jahren nur dann ein Vollgutachten erforderlich (dieses darf im Westen nur der TÜV und im Osten nur die DEKRA machen), wenn kein alter Brief mehr vorliegt oder Umbaumaßnahmen durchgeführt worden sind (am Traktor eher unwahrscheinlich). Solte der Brief noch vorhanden sein, dann reicht auch eine normale HU und die darf "jeder" machen. Beim Vollgutachten wird neben dem technischen Zustand auch die Übereinstimmung mit der ABE geprüft und dann noch ein Datenblatt erstellt.


Amducias 
Beitragsersteller
 08.06.2010, 08:16

Hallo emil564, danke für deine Antwort.
Also angemeldet war der Traktor nicht (die letzten 7 Jahre) aber der Brief (ein Uraltdokument) liegt vor.
Werde nun mal abklären was genau der TÜV machen muss.
Danke für deine Antwort.