Kann nur der TÜV ein Vollgutachten für Traktoren machen?
Schönen Abend zusammen.
Ein Traktor, der länger als 7 Jahre abgemeldet ist, braucht zur Neuanmeldung ja ein Vollgutachten.
Kann dieses Volgutachten denn auch der GTÜ oder Dekra machen oder muss es denn immer zwingend vom TÜV abgenommen werden.
Was wird den beim Vollgutachten alles geprüft bzw. wie unterscheidet es sich von einer normalen TÜV-Untersuchung?
Kenne mich da nicht aus und wäre über eure Ratschläge froh.
Vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Es wird nach 7 Jahren nur dann ein Vollgutachten erforderlich (dieses darf im Westen nur der TÜV und im Osten nur die DEKRA machen), wenn kein alter Brief mehr vorliegt oder Umbaumaßnahmen durchgeführt worden sind (am Traktor eher unwahrscheinlich). Solte der Brief noch vorhanden sein, dann reicht auch eine normale HU und die darf "jeder" machen. Beim Vollgutachten wird neben dem technischen Zustand auch die Übereinstimmung mit der ABE geprüft und dann noch ein Datenblatt erstellt.
Hallo emil564, danke für deine Antwort.
Also angemeldet war der Traktor nicht (die letzten 7 Jahre) aber der Brief (ein Uraltdokument) liegt vor.
Werde nun mal abklären was genau der TÜV machen muss.
Danke für deine Antwort.