Kann mir jemand bitte in einfachen Worten erklären was hier gemeint ist?

2 Antworten

Von Experte earnest bestätigt

Eine Verfassung schreibt in erster Linie die Rechte und Pflichten seiner Bürger fest. Insbesondere Menschenrechte werden hier festgeschrieben, die jedem Menschen von Natur aus zustehen (Art 2-19 GG), also ja man kann die rechtliche Ordnung durchaus als geltende Regeln & Vorschriften festlegen. Trotzdem gibt es aber auch Gesetze, die nicht in der Verfassung verankert sind.

Die politische Gesamtentscheidung kann tatsächlich als Staatsform betrachtet werden, jedoch finden sich dort i.d.R. auch weitere Beschlüsse, wie beispielsweise die Föderalismus oder ähnliches.

Für Deutschland finden sich die wichtigsten Prinzipien hier:

  • Demokratie (Art. 20 GG, Abs. 1)
  • Sozialstaatlichkeit (Art. 20 GG, Abs. 1)
  • Bundesstaatlichkeit (Art. 20 GG, Abs. 1)
  • Rechstaatlichkeit (Art. 20 GG, Abs. 3)

Die Verfassung enthält ein paar schöne Worte ohne jede Auswirkung auf die Wirklichkeit.


earnest  06.11.2020, 08:01

Unsinn.

Tannibi  06.11.2020, 09:00
@earnest

Ja, den auch. Mein Lieblingsunsinn im Grundgesetz ist Art. 20 (4).

earnest  06.11.2020, 09:02
@Tannibi

Artikel 4 gefällt dir dann wahrscheinlich auch nicht.

Oder nur mal wieder schlecht gelaunt?

Tannibi  06.11.2020, 09:10
@earnest

Es ist nur Gewäsch, das bei realen Problemen sofort
in die Tonne fliegt. Dass auch Art. 1 längst juristisch
entwertet wurde, hast du vielleicht noch nicht mitbekommen.

earnest  06.11.2020, 09:14
@Tannibi

Du solltest anderen Nutzern nicht Unkenntnis unterstellen.

Und ich bin für das dankbar, was du "Gewäsch" nennst. Das ginge sicher vielen Menschen auch in anderen Teilen der Welt genauso.

Hat man dir denn schon deine Menschenwürde genommen?

Aber ich sehe: Es hat mal wieder keinen Sinn. Du bist wohl mal wieder mit dem falschen Fuß aufgestanden.

Ciao.

Tannibi  06.11.2020, 09:19
@earnest

Mir kam es so vor, als ob du das mit der Entwertung von
Art. 1 und wie es dazu kam nicht wüüsstest, darum
steht da "vielleicht". So wie alle anderen Menschen auf der Welt
darf der Bürger genau das, was ihm der zufällig gerade zuständige
Richter zubilligt. Da kann im GG stehen, was es will. Art. 20(4)
ist nur der lachhafteste Teil.

earnest  06.11.2020, 09:21
@Tannibi

So wie du hier gerade mal wieder rüberkommst, könnte das Auswandern einige deiner Beschwerden lindern - oder vielleicht doch nicht?

Tannibi  06.11.2020, 09:29
@earnest

"Geh doch nach drüben" ist wieder da. Unglaublich.
Immer wenn die Argumente ausgehen. Ich lasse es mal dabei.

earnest  06.11.2020, 09:32
@Tannibi

Du solltest genauer lesen und Unterstellungen vermeiden.

Angesichts deiner offenkundigen Verzweiflung über die Lage der Dinge hierzulande hätte es ja sinnvoll sein können, über eine mögliche Alternative ernsthaft nachzudenken - oder nicht?

Es will dich doch keiner loswerden...

Ich lasse es mal dabei.