Kann mir bitte jemand die Lösungen sagen bitte ?
2 Antworten
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Hallo,
Das ist eine reine Wissensfrage, daher ist eine Eselsbrücke wenig sinnvoll.
Aufgabe b)
Nach § 20 BBiG beginnt das Berufsausbildungsverhältnis mit der Probezeit. ... Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Wenn also in Ihrem Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, beträgt die Probezeit 1 Monat.
Aufgabe c)
Wie lange dürfen Azubis abends arbeiten?
Minderjährige Azubis dürfen zwischen 20.00 und 6.00 Uhr nicht arbeiten. Ausnahmen davon gibt es zum Beispiel in Arbeitsbereichen, wo frühere oder spätere Arbeitszeiten üblich sind. Beispielsweise dürfen Bäckerlehrlinge ab 16 Jahren schon ab 5.00 Uhr morgens, über 17-Jährige ab 4.00 Uhr beschäftigt werden.
Sind die angegebenen Zeiten also ok?
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Ja, das könnte ich. Aber das ist ja nicht der Sinn der Sache - du musst schon selber denken!
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Komisch, deine anderen Fragen waren alle grammatikalisch korrekt... Da konntest du wohl noch deutsch. 🤷
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Hab Übersetz und wenn du mir nicht helfen willst brauchst du auch nicht so viel mit mir diskutieren.
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Ich würde dir ja helfen wollen - wenn deine anderen Fragen nicht zeigen würden, dass du einfach nur zu faul bist, das selber zu versuchen!
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Bin hier um zu lernen und nicht mit dir zu diskutieren.
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Dann würdest du ja nach Erklärungen fragen - nicht nach Lösungen. Durch reines Abschreiben lernt man nichts. 🤷
Kannst du mir vielleicht ein bisschen erklären weil ich ehrlich zu sein nicht so gut deutsch kann um zu verstehen.