Kann mir bitte einer erklären, warum bei Jugendkriminalität verschiedene Altersstufen berücksichtigt werden?

3 Antworten

Unter 14 Jahren gibt es in Deutschland ein absolutes Verfahrenshindernis, sprich da kann man nicht gegen Vorgehen. Die Zeit zwischen 14-18 Jahren ist dann, umgangssprachlich gesagt, die Zeit, in der man halt mal "ausrutscht" einen Fehler macht oder ähnliches. 


berkan6772 
Beitragsersteller
 10.03.2016, 18:33

Danke dir ! :)

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Strafrechtlich ist bei Kindern unter 14 Jahre eigentlich nichts zu machen.

Ausser die Eltern haben die Aufsichtspflicht verletzt.Aber das ist nicht so einfach zu beweisen.

Die straffällig gewordenen Kinder können aber zum Beispiel in eine Psychatrie zur Behandlung eingewiesen werden. Je nach Alter und geistiger Reife.

Aber die Kinder bzw deren Eltern könnten zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagt werden. Allerdings nur auf eigene Kosten.

Hei, berkan6772, ein zwölfjähriger hat beispielsweise weniger Durchblick als ein 18jähriger. Und weil unsere Gerichte "gerecht" sein wollen, berücksichtigen sie bei der Urteilsfindung den Reifegrad des (jungen) Menschen, was ja m.E. auch ganz vernünftig ist. Oft wird noch bei 18jährigen, die lt. Gesetz "erwachsen" sind, das (mildere) Jugendstrafrecht angewandt, wenn der Beklagte noch (zu) grün hinter den Ohren ist. Und so. Grüße!