Kann mich jemand fürs Anhupen anzeigen?

9 Antworten

Laut § 16 StVO ist es zulässig, außerhalb geschlossener Ortschaften vor dem Überholen zu hupen.

https://dejure.org/gesetze/StVO/16.html

Siehe auch § 5 Abs. 5 StVO:

Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.

https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html

PS: Hupen, nachdem der Überholvorgang abgeschlossen ist, ist hingegen nicht zulässig. Mein Fehler, ich habe einen Teil der Frage überlesen.


verreisterNutzer  09.11.2021, 15:43

Es ist aber unzulässig nach dem Überholvorgang jemanden anzuhupen, um dem Überholten die Meinung über seinen Fahrstil mitzuteilen.

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PatrickLassan  09.11.2021, 15:44
@verreisterNutzer

Das Verhalten des Überholten ist mindestens genauso unzulässig. Zitat:

Nachdem ich vor der Person gefahren bin, hat sie mir des Öfteren noch die Lichthupe gegeben und mich mit dem Fernlicht geblendet.
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Mann kann alles, Erfolg hätte er sicherlich allein wegen dem Hupen nicht. Hupen ist ein Warnsignal, welches du richtig eingesetzt hast laut Bußgeldkatalog: „Die StVO schreibt vor, dass die Hupe nur eingesetzt werden darf, um auf eine Gefahr hinzuweisen oder bei einem Überholmanöver außerorts“

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/hupen/

Ja, man kann alles anzeigen, es wird aber nichts dabei rauskommen, aber warum bist du dann vor der Person gefahren?


xjosiiix836 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 16:08

Wie gesagt, ich hatte totalen Zeitdruck und er ist die paar Minuten die er mir noch nachgefahren ist in die selbe Richtung wie ich gefahren… War dann eh schnell weg, hab den Innenspiegel einfach runtergeklappt, aber in dem Moment wars halt nervig

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Anzeigen kann man nur Straftaten. Bei Hupen sehe ich das nicht.