Kann mich die Krankenkasse zur Therapie zwingen?
Ich war in meiner Teenie Zeit einige Jahre in Therapie, da ich mit Depressionen, SVV und einer Essstörung zu kämpfen hatte. Die Essstörung konnte ich erfolgreich nach 2 Jahren überwinden und als ich später 16 war, habe ich die Schule, und somit auch mein soziales Umfeld, gewechselt und eine deutliche Verbesserung gemerkt. Kurz danach habe ich die Therapie beendet, weil ich mich wieder gut gefühlt habe.
Jetzt sind ein paar Jahre vergangen und ich merke, dass es mir schlechter geht. Ich würde gerne wieder ein paar Sitzungen Therapie machen, um mir einfach wieder ein gewisses Auffangnetz aufzubauen und vielleicht auch endlich eine passende Diagnose zu bekommen. Das könnte ich zwar wahrscheinlich auch alleine, da ich mich mit dem Thema ja auskenne, aber mit einem Therapeuten zusammen wäre es natürlich einfacher.
Da ich sehr unflexible Arbeitszeiten und keinen allzu entgegenkommenden Arbeitgeber habe, habe ich bei meiner Krankenkasse rein informativ angefragt, ob Online-Therapie von ihr übernommen wird. Das würde mir die Therapie vereinfachen, da ohne Ortsgebundenheit die Termine ja viel flexibler gestaltbar sind und ich im schlimmsten Fall den Videotermin in meine Pause auf der Arbeit legen könnte. Das selbst zu finanzieren, kann ich mir leider nicht leisten.
Nun habe ich einen Antwortbrief meiner Krankenkasse erhalten, in dem sie mir mitgeteilt haben, dass sie die Kosten für die Online-Therapie nicht übernehmen. Zudem haben sie das weitere Vorgehen beschrieben, wie ich mir einen Platz bei einem Therapeuten mit Praxis „erzwingen“ könnte. Diese Schritte kenne ich bereits, da ich mich darüber schon informiert habe, aber das würde mir nichts bringen, da ich ja mit meinen Stunden auf der Arbeit runtergehen müsste, um Termine in einer Praxis wahrzunehmen, weil die Therapeuten in meiner Stadt ihre Praxis schon um 17 Uhr schließen. Teilzeit Arbeiten ist für mich aus finanzieller Sicht aber keine Option.
Am Ende des Briefs steht allerdings, dass ich „gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen“ kann. Ich weiß jetzt nicht, ob das ein Standardsatz ist, der in jedem Brief der Krankenkasse steht (bekomme sonst nie Post von denen), oder ob ich mich mit der Anfrage in die Sch€iße geritten habe. Ein Therapieplatz würde es mir vereinfachen, ist meiner Meinung nach aber nicht unbedingt notwendig. Ich lebe ja schon lange mit meiner Krankheit und kann sehr gut einschätzen, wann es kritisch wird. Jetzt habe ich Angst, dass ich zur Therapie und somit in eine finanzielle Notlage gezwungen werde und traue mich gar nicht, dort anzurufen und nachzufragen, was der Satz bedeuten soll.
9 Antworten
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Kann mich die Krankenkasse zur Therapie zwingen?
Nein.
Am Ende des Briefs steht allerdings, dass ich „gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen“ kann. Ich weiß jetzt nicht, ob das ein Standardsatz ist, der in jedem Brief der Krankenkasse steht
Das mit dem Widerspruch steht bei jedem Ablehnungsschreiben drin. Dir wurde ja die Übernahme der Kosten für die Online Therapie versagt.
Jetzt habe ich Angst, dass ich zur Therapie und somit in eine finanzielle Notlage gezwungen werde
Wirst du nicht. Immerhin wäre auch die stationäre Therapie vor Ort für die Krankenkasse mit Kosten verbunden. Diese müsste dann den Therapeuten bezahlen.
und traue mich gar nicht, dort anzurufen und nachzufragen, was der Satz bedeuten soll.
Der bedeutet nur, dass du gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für die Online Therapie Einwände vorbringen kannst.
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Online Therapie können die natürlich ablehnen da es sich dabei nicht um eine richtige Therapie handelt.
Der direkte Kontakt hat schon eine andere Wirkung. Sie KÖNNEN die online - Therapie bezahlen, MÜSSEN Sie aber nicht. Bei einer normalen Therapie MÜSSEN Sie die Kosten übernehmen.
Du kannst immer Einspruch einlegen. Tu das und schaue aufjedenfall was passiert.
Nur kannst du es auch mit deinem Chef klären dass du eventuell an einem Tag die Woche mal nh Stunde Zeit brauchst für Therapie. Also es gibt immer eine Lösung
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Mir ist schleierhaft, wer dich zu was zwingen will. Du wolltest etwas und das wurde abgelehnt. Da wird gerade NICHTS aufgezwungen.
Psychotherapie darf - wie übrigens auch ärztliche Behandlungen - inzwischen nach den geltenden Richtlinien auch per Videokonferenz durchgeführt werden.
Eigentlich ist dein Brief, so wie du den geschildert hast, kein Antrag gewesen, sondern eine Bitte um Information. Auf die die Kasse mit einer Information antwortet. Gegen die kein "Einspruch" (der Widerspruch heisst) möglich ist, da mit einer reinen Information nichts festgesetzt wird. Deswegen vermute ich, dass du in Wirklichkeit etwas anderes geschrieben hast.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist allerdings, dass sie bei einem von der Kasse zugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt wird. Falls du womöglich eine Kostenübernahne für ein Angebot beantragt hast, das nicht von der Kasse zugelassen ist, bekommst du naturgemäss einen Ablehnungsbescheid.
Der im Einzelfall richtig oder rechtswidrig sein kann.
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Dann nutz das Angebot und leg Einspruch ein. Da kannst Du ruhig ein bisschen übertreiben, wie wichtig die Therapie für Dich wäre, damit Du in Deinem Job weiter arbeiten kannst, dass genau der auch wichtig für dich ist, gesund zu werden etc.
Eine Freundin von mir macht so was dauernd, die hat meistens Erfolg damit. mit der KK muss man eigentlich immer verhandeln, die versuchen immer erst, alles abzulehnen ;-)
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Es muss aber dann auch ersichtlich sein, wieso nur eine Online Therapie möglich ist. Dazu müsste nachgewiesen werden ,dass die Zeitkonzepte der ansässigen Praxen nicht mit dem Ziel vereinbar sind.
Diesen Nachweis zu führen, ohne mit den Praxen gesprochen zu haben sehe ich als nicht machbar an.
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Am Ende des Briefs steht allerdings, dass ich „gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen“ kann.
Das IST ein Standardsatz