Kann mich die Krankenkasse zur Therapie zwingen?

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Kann mich die Krankenkasse zur Therapie zwingen?

Nein.

Am Ende des Briefs steht allerdings, dass ich „gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen“ kann. Ich weiß jetzt nicht, ob das ein Standardsatz ist, der in jedem Brief der Krankenkasse steht

Das mit dem Widerspruch steht bei jedem Ablehnungsschreiben drin. Dir wurde ja die Übernahme der Kosten für die Online Therapie versagt.

Jetzt habe ich Angst, dass ich zur Therapie und somit in eine finanzielle Notlage gezwungen werde

Wirst du nicht. Immerhin wäre auch die stationäre Therapie vor Ort für die Krankenkasse mit Kosten verbunden. Diese müsste dann den Therapeuten bezahlen.

und traue mich gar nicht, dort anzurufen und nachzufragen, was der Satz bedeuten soll.

Der bedeutet nur, dass du gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für die Online Therapie Einwände vorbringen kannst.

Online Therapie können die natürlich ablehnen da es sich dabei nicht um eine richtige Therapie handelt.

Der direkte Kontakt hat schon eine andere Wirkung. Sie KÖNNEN die online - Therapie bezahlen, MÜSSEN Sie aber nicht. Bei einer normalen Therapie MÜSSEN Sie die Kosten übernehmen.

Du kannst immer Einspruch einlegen. Tu das und schaue aufjedenfall was passiert.

Nur kannst du es auch mit deinem Chef klären dass du eventuell an einem Tag die Woche mal nh Stunde Zeit brauchst für Therapie. Also es gibt immer eine Lösung

Mir ist schleierhaft, wer dich zu was zwingen will. Du wolltest etwas und das wurde abgelehnt. Da wird gerade NICHTS aufgezwungen.

Psychotherapie darf - wie übrigens auch ärztliche Behandlungen - inzwischen nach den geltenden Richtlinien auch per Videokonferenz durchgeführt werden.

Eigentlich ist dein Brief, so wie du den geschildert hast, kein Antrag gewesen, sondern eine Bitte um Information. Auf die die Kasse mit einer Information antwortet. Gegen die kein "Einspruch" (der Widerspruch heisst) möglich ist, da mit einer reinen Information nichts festgesetzt wird. Deswegen vermute ich, dass du in Wirklichkeit etwas anderes geschrieben hast.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist allerdings, dass sie bei einem von der Kasse zugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt wird. Falls du womöglich eine Kostenübernahne für ein Angebot beantragt hast, das nicht von der Kasse zugelassen ist, bekommst du naturgemäss einen Ablehnungsbescheid.

Der im Einzelfall richtig oder rechtswidrig sein kann.

Dann nutz das Angebot und leg Einspruch ein. Da kannst Du ruhig ein bisschen übertreiben, wie wichtig die Therapie für Dich wäre, damit Du in Deinem Job weiter arbeiten kannst, dass genau der auch wichtig für dich ist, gesund zu werden etc.

Eine Freundin von mir macht so was dauernd, die hat meistens Erfolg damit. mit der KK muss man eigentlich immer verhandeln, die versuchen immer erst, alles abzulehnen ;-)


Schwimmakademie  24.07.2024, 09:16

Es muss aber dann auch ersichtlich sein, wieso nur eine Online Therapie möglich ist. Dazu müsste nachgewiesen werden ,dass die Zeitkonzepte der ansässigen Praxen nicht mit dem Ziel vereinbar sind.

Diesen Nachweis zu führen, ohne mit den Praxen gesprochen zu haben sehe ich als nicht machbar an.

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Am Ende des Briefs steht allerdings, dass ich „gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen“ kann.

Das IST ein Standardsatz