Kann meine Thailändische Ehefrau nach der Heirat in Thailand in Thailand bleiben?

4 Antworten

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Deine Freundin kann nach der Hochzeit in Thailand wohnen bleiben. Wenn sie naemlich mit dir nach Deutschland ziehen will dann benoetigt sie dafuer ein Familienzusammenfuehrungsvisum, das man auf der deutschen Botschaft beantragen kann.

Damit die Ehe auch in Deutschland anerkannt wird ist es erforderlich, das du hier in Deutschland dir ein Ehefaehigkeitszeugnis beim Standesamt besorgst und damit fliegst du nach Thailand. Es ist sehr wichtig, bevor ihr in Thailand heiratet, bei der deutschen Botschaft mit Vorlage des Ehefaehigkeitszeugnisses eine Bescheinigung euch ausstellen lasst. Das ist sehr wichtig, dann wird auch die Ehe in Deutschand anerkannt.

Selbstverstaendlich kann sie ein Besuchervisum beantragen bei der deutschen Botschaft und dies wird einfacher sein, als ein Familienzusammenfuehrungsvisum. Allerdings muss deine Freundin dann nachweisen, das sie auch tatsaechlich zur Rueckkehr bereit ist. Dies kann sie ja belegen, wenn sie noch studiert oder einen Job in Thailand hat.

Ein Visum wird nur fuer 3 Monate ausgestellt fuer Besuchszwecke.

Hingegegen ein Familienzusammenfuehrungsvisum braucht laenger und deine Freundin muesste erst einmal einen dreimonatigen Sprachkurs fuer Deutsch besuchen bei einem Goetheinstitut und dann erhaelt sie das Visa und kann dann bleiben so lange sie moechte. Sie hat dann ein Recht auf ein Bleiberecht in Deutschland. Selbstverstaendlich kann sie immer wieder einmal zurueck nach Thailand fliegen.


Mehaziin043  04.06.2024, 10:58

Lukei, weißt du zufällig wie das ist, wenn ich meine thailändische Freundin in deutschland heiraten will, was wir alles brauchen und wie schwierig es wäre das zu organisieren, hab gehört das ist nicht so einfach ein heiratsvisum zu bekommen

Dorow2203  17.04.2023, 06:38

Das ist falsch wenn der Mann ein deutscher Staats Bürger ist. Brauch sie kein sprach kurs. Ich habe beim Ausländeramt nachgefragt beim unserem Landkreis. Der Mitarbeiter sagte meine Frau muss ein Integrations Kurs machen in Deutschland

DerCAM  11.03.2014, 01:48
Selbstverstaendlich kann sie ein Besuchervisum beantragen bei der deutschen Botschaft und dies wird einfacher sein, als ein Familienzusammenfuehrungsvisum.

Allein die Tatsache, dass der Ehemann in Deutschland lebt, wird die Glaubhaftmachung der Rueckkehrabsicht bereits ungeheuer erschweren. Natuerlich kann sie ein Besuchsvisum beantragen, sie wird aber unter diesen Umstaenden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keins erhalten.

Auch ist das Ehefaehigkeitszeugnis keine zwingende Voraussetzung fuer die Anerkennung der Eheschliessung durch die zustaendigen deutschen Behoerden. Es gibt in Thailand auch Standesaemter, die die Konsularbescheinigung nicht verlangen und wo somit dann auch kein Ehefaehigkeitszeugnis erforderlich ist. Eine vor einem thailaendischen (oder anderen auslaendischen) Standesamt geschlossene Ehe muss grundsaetzlich immer anerkannt werden, wenn diese nach dem Recht des jeweiligen Auslands rechtmaessig geschlossen wurde. Im thailaendischen Recht ist aber weder eine Ehefaehigkeitsbescheinigung noch eine Konsularbescheinigung vorgeschrieben.

Allerdings machen Ehefaehigkeitszeugnis und anschliessende Konsularbescheinigung die Sache meist etwas einfacher.

Solid9 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 21:13

Vielen Dank!

Dann bin ich ja ein wenig erleichtert. Hört sich ja alles nicht so schwer an, auch wenn es eine Menge Papierkram sein wird.

Soweit ich informiert bin, sind beide Möglichkeiten durch einen beglaubigten Vertrag machbar. Ich kenne beide Fälle aber weiss nicht, wer dafür zuständig ist. Es gibt viele deutschte Anwälte in Bangkok, die bestimmt die richtige Vorgehensweise erklären können. Problematisch wird es manchmal bei Kindern, wenn die Eltern des jeweiligen Elternteils unterschiedliche Wünsche haben. Ich kenne da einen Fall, wo die deutsche Botschaft und die thailändische Botschaft eine gemeinsame Regelung versuchten, die letztlich wohl für beide Parteien zufriedenstellend gelöst wurden. Mit Einzelheiten kann ich leider nicht dienen. MfG gunorst

Natuerlich kann sie in Thailand bleiben. Ein Besuchsvisum wird sie nach der Eheschliessung wahrscheinlich aber tatsaechlich nicht erhalten weil man den Verdacht haben wird, sie wolle dich gar nicht wirklich besuchen sondern unter Umgehung der fuer ein Visum zum Ehegattennachzug erforderlichen A1 Sprachpruefung tatsaechlich nach Deutschland uebersiedeln.

Wenn sie aber nach einem Visum zum Ehegattennachzug einen deutschen Aufenthaltstitel erhalten hat, kann sie natuerlich waehrend der Gueltigkeitsdauer des Aufenthaltstitels nach Thailand reisen und anschliessend wieder zurueck nach Deutschland. 3 bis 4 Monate sind kein Problem. Bei mehr als 6 Monaten erlischt der Aufenthaltstitel im Normalfall aber gem. AudenthG § 51 Nr. 7, wenn der laenger als 6 Monate dauernde Auslandsaufenthalt nicht vorher von der zustaendigen Auslaenderbehoerde genehmigt wurde (ausser es liegt einer in den folgenden Absaetzen des gleichen Paragrafen geregelten Faelle vor).

Genau nachlesen kannst du das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html

Natürlich könnt ihr auf eine FZF verzichten aber warum, bitte schön, heiratet ihr dann? Normalerweise möchte man doch mit dem Partner zusammen leben.