darf ich für einen freund, der eine freundin nach deutschland einladen will, das besuchervisum beantragen?
ein kollege von mir verreist jedes jahr nach thailand, aber dieses jahr möchte mein kollege eine freundin aus thailand nach deutschlan einladen.
er ist aber bürgergelt empfänger und somit ist ihm untersagt ein besuchervisum zu beantragen, da er kein eigenes einkommen nachweisen kann. also hat er mich gefragt, ob ich ihm das besuchervisum unter meinem namen zu beantragen, damit ich ihm seine freundin einladen kann.
ist das erlaubt?
2 Antworten
Nein. Das Visum muss durch den Reisenden selbst an seinem Wohnort beantragt werden. Du kannst das nicht tun.
Du kannst höchstens offizieller Gastgeber für diese Freundin sein, aber dir muss klar sein, dass das eine finanzielle Verpflichtung ist.
Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich der Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen und Rückführung in das Heimatland aufzukommen.
Quelle
Das kann verdammt teuer werden. Willst du das echt tun? Vor allem, weil sie das ja nur braucht, wenn sie selber nicht genug Geld hat... Du wirst zahlen müssen.
Hier noch ein paar mehr Infos: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/13-verpflichtungserklaerung/606492
Du kannst natürlich einladen wen du willst. Allerdings muss dir dann klar sein das DU auch dafür haftest falls nicht alles korrekt verläuft.