kann meine freundin mit 17 zu mir ziehen?
Hallo, ich habe große sorgen. Meine Freundin ist 17 jahre und möchte ausziehen weil sie nicht mehr kann zuhause. Sie hat einen vater der sie trangsaliert er macht sie seelisch kaputt. Er wirft ihr ddinge vor und machtihr aufs übelste Vorwürfe. Keiner getraut sich gegen den vater was zu machen und meine Freundin hat einfach angst nach hause zu gehen. Selbst die mutter macht nix weil sie keine kraft hat sich gg ihn zu wehren. Ich habe es getan und ihm die Meinung gesagt seitdem darf ich die Wohnung nicht mehr betreten und er redet jetzt ganz schlecht über mich und will mich und meine Freundin auseinander treiben. Es wird immer schlimmer und meine Freundin kann einfach nicht mehr. Heute ist sie wieder zusammengebrochen. Mach mir echt sorgen was kann ich tun ausser hilflos daneben stehen und versuchen meiner freundin kraft zu geben?? Darf sie ausziehen ohne Einwilligung des vaters?? Zu mir ich habe einen festen job und konnte auch zwei versorgen und bin schon 24 jahre
9 Antworten
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Sie darf mit 17, also über 16, nur ausziehen, wenn die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind, da sie das Recht zur Bestimmung über den Aufenthalt ihrer Tochter haben. Willigen sie nicht ein, müsst ihr warten, bis sie 18 ist. Wenn es allerdings tatsächlich so schlimm ist, dass sie nicht zuhause bleiben kann, warum wart ihr dann nicht beim Jugendamt?
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Sie darf nicht so einfach, weil die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, sie ist nicht volljährig. Wenn es aber so schlimm ist, hat sie sich mal ans Jugendamt gewandt? Es muss auf jeden Fall darüber geredet werden, aber der Weg des "Abhauens" geht meist in die Hose.
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Das geht nur, wenn die Eltern das zustimmen... In dem Fall muss das Jugendamt aber ran!
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Da bleibt euch der Gang zum Anwalt oder Jugendamt.
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Sie kann vor Gericht verfrühte Volljährigkeit erwirken wenn ihre Situation bei ihren Eltern nicht zugemutet werden kann. Das muss allerdings ein Gericht entscheiden