kann meine freundin mit 17 zu mir ziehen?

9 Antworten

Sie darf mit 17, also über 16, nur ausziehen, wenn die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind, da sie das Recht zur Bestimmung über den Aufenthalt ihrer Tochter haben. Willigen sie nicht ein, müsst ihr warten, bis sie 18 ist. Wenn es allerdings tatsächlich so schlimm ist, dass sie nicht zuhause bleiben kann, warum wart ihr dann nicht beim Jugendamt?

Sie darf nicht so einfach, weil die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, sie ist nicht volljährig. Wenn es aber so schlimm ist, hat sie sich mal ans Jugendamt gewandt? Es muss auf jeden Fall darüber geredet werden, aber der Weg des "Abhauens" geht meist in die Hose.

Das geht nur, wenn die Eltern das zustimmen... In dem Fall muss das Jugendamt aber ran!

Da bleibt euch der Gang zum Anwalt oder Jugendamt.

Sie kann vor Gericht verfrühte Volljährigkeit erwirken wenn ihre Situation bei ihren Eltern nicht zugemutet werden kann. Das muss allerdings ein Gericht entscheiden