Mit 17 Zuhause ausziehen?
Hey, ich bin 17 und möchte zu meinem Freund nach Gütersloh ziehen, mein Vater erlaubt es mir leider nicht gibt es noch möglichkeiten? halte es keine minute länger mehr zuhause aus
3 Antworten
Bei Minderjährigen haben die gesetzliche Vertreter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Rate mal was das heißt. Richtig: Sie können bestimmen, wo sich der Minderjährige aufzuhalten hat. Notfalls kann das sogar mit Hilfe der Polizei erfolgen. Sprich ohne die Zustimmung deiner Eltern kannst du nicht zu deinen Freund ziehen.
Die bloße Aussage "Ich halte es zu Hause" nicht mehr aus ohne die Gründe des Warums hierfür zu kennen wird weder das Jugendamt noch die Polizei davon abhalten, dieses Recht durchzusetzen. Man muss schon konkret wissen, warum man es nicht aushält. Wenn es "weil ich dann meinen Freund weniger sehe" ist, wird da keiner was machen. Droht zu Hause jedoch häusliche Gewalt, ist das etwas ganz anderes und dann kann das Jugendamt einen neuen gesetzlichen Vertreter bestimmen durch eine Inobhutnahme. Jedoch wird das Jugendamt wohl eher eine Wohneinrichtung für Jugendliche wählen als den Freund. Denn nach einer Trennung stünde die Minderjährige sonst auf der Straße. Das Risiko geht kein Jugendamt der Welt ein.
Dann lass die Verletzungen vom Arzt dokumentieren. Dann hast du das schwarz auf weiß, dass es Verletzungen gibt.
Wichtig wäre (gewesen?), wenn niemand die Adresse, Kontakte (zu ihm) oder den Nachnamen dieses Freundes kennt
is schon länger her seitdem das er von der Polizei nh anzeige bekommen hat draut er sich nd mehr aber will hald von hier weg
Das macht es komplizierter. Mit der Adresse. Ob man dafür einen Durchsuchungsbeschluss bekommt weiß ich nicht. Es ist ja keine Straftat im Raum, die diesen rechtfertigt. Wenn es wirklich so schlimm ist, legt es drauf an. Aber nach 6 Wochen musst du ein paar Tage bei einer Freundin leben. Alles über 6 Wochen heißt „wohnen“ und das darfst du nicht. Für seine Hilfe und gesetzlich kann er keine Anzeige bekommen.
Es ist ja keine Straftat im Raum, die diesen rechtfertigt.
Entziehung Minderjähriger, strafbar nach § 235 Abs. 1 Nr. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Ich glaube vom Jura hast du nicht so viel Ahnung.
Ich hab Jura sogar autodidaktisch studiert. Auf Entziehung Minderjähriger bezieht sich der Paragraf, wenn ein Elternteil dem anderen Elternteil das Kind entzieht.
Dann lies nochmal § 235 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein, den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
Deine Variante ist nur der Absatz 2 des § 235 StGB bei einer Entführung ins Ausland, wo das Jugendamt keinen Zugriff mehr drauf hat, wenn ein Elternteil es dadurch dem anderen Elternteil entzieht.
Das war ein Beispiel. Entziehen kann nur ein anderer. Nicht die Person um die es geht. Man kann sich nicht dem dem „Kind“ entziehen. Denk doch mal nach. Oh man
Du willst es nicht verstehen offensichtlich. Wenn sie einfach zu Ihrem Freund abhaut, macht sich der Freund strafbar, wenn er das Kind vorenthält. Dafür reicht schon die falsche Angabe "Nein die ist nicht hier". Ich glaube kaum, dass ein Kind möchte, dass der eigene Freund für das eigene Abhauen für bis zu 5 Jahre in den Bau wandern kann.
Und weil der Freund sich eben strafbar macht dabei, darf die Polizei sehr wohl die Wohnung des Freundes durchsuchen - entweder durch Beschluss des Richters oder bei Gefahr in Verzug sogar ohne. Und für Gefahr in Verzug reicht es hierbei schon aus, wenn die Polizei das Kind durch das Fenster sieht, um eine Flucht zu unterbinden.
Das geflohene Kind selbst wird eben durch die Polizei zurück zu den Eltern gebracht.
Das wusste er doch gar nicht. Da sie keine Straftat oder Owi begeht, tut er dies auch nicht. Lügen ist ebenfalls nicht verboten. Nur unter Eid. Du redest einen Unsinn, und am Ende glaubt sie den Quatsch noch. (Ich hoffe du liest meinen Text und kannst logisch denken Nadine :)
Der Teil mit den Eltern ist korrekt. Und dennoch kann sie nichtsdestotrotz ihre Situation schildern und sich erklären. Aber am besten gar keine Angaben machen und wieder gehen. Das Spiel mit 18 und dann heißt es Freiheit :)
Das wusste er doch gar nicht
Spätestens wenn die Polizei vor der Tür steht, weiß er das das Kind geflohen ist. Macht er dann bewusst falsche Angaben, dass sie nicht bei ihm wohnen würde, obwohl sie das tut, macht sich der Freund in dieser Sekunde strafbar.
Du redest einen Unsinn, und am Ende glaubt sie den Quatsch noch.
Ich habe den exakten § angegeben und sogar den Wortlaut des Gesetzes zitiert, aus dem sich die Strafbarkeit für den Freund ergibt. Du dagegen hast ohne je eine Vorlesung besucht zu haben und ohne Abschluss in einer Rechtswissenschaft dein Jurawissen nur angelesen (autodidaktisch studiert, wie du es nennst). Im Ergebnis laberst du nur, was du vermeintlich für Recht hälst, aber tatsächlich bereits mehrfach widerlegt wurde. Wirkliche Ahnung hast du meines Erachtens nicht.
(Ich hoffe du liest meinen Text und kannst logisch denken Nadine :)
Das hoffe ich auch, dass sie das macht und deine (dummen) Ratschläge nicht berücksichtigt. Zufällig widersprechen dir alle anderen Antwortenden. Dass die FS selbst bereits von der Polizei nach Hause gebracht wurde, reicht dir auch nicht als Beweis, dass einen die Polizei zurückbringen wird.
Falsch. Man darf keine falschen Angaben zur eigenen Person machen. Das ist aber auch alles.
habe ich gelesen und darauf geantwortet.
kann ich nur zurückgeben.
weil einige keine Ahnung haben und andere zu theoretisch denken. Die Praxis und die Situation ist entscheidend und sie wird nun mal nicht von Dritten entzogen. Sich selbst vor sich selbst entziehen geht schließlich nicht.
na klar. Das sage ich doch auch. Diese Möglichkeit besteht ununterbrochen, dass sie zurückgebracht wird. Straffrei. Und dann geht sie immer wieder. Bis sie 18 ist.
Sie ja. Und alle anderen, die sie untergebracht haben, wandern in den Bau. Klasse Option für ein Kind das Wissen, alle Freunde in den Knast bringen zu können mit dem eigenen Verhalten. Hauptsache man selbst bleibt auf freien Fuß.
Wenn unsinniges … … Geld bringen würde, wärst du Millionär. Niemand kann für etwas belangt werden, der weder eine Straftat, noch eine Owi begeht. Mach dich nicht so wichtig
Niemand kann für etwas belangt werden, der weder eine Straftat, noch eine Owi begeht.
Stimmt, siehe § 1 StGB und Art. 102 Abs. 3 GG, aber die Helfer begehen ja eben die Straftat des § 235 Abs. 1 Nr. 2 StGB und somit können alle Helfer des flüchtigen Kindes belangt werden.
Mach dir keine Sorgen. Wenn die dich cashen, wirst du zurückgebracht. Ja. Man kannst sich ja auch nicht selbst entführen. Ist das gleiche. Und da das alles ohne Strafe ist (wie andere außer der Kollege über mir auch schreiben), bekommt der auch keinen Ärger. Und lügen darf er. Klar. Er muss nicht einmal die Tür öffnen. Also der Freund. Angaben zu seiner Person oder zu deiner müssen stimmen. Das kostet sonst um die 50 Euro Bußgeld. Beim ersten Mal versteht sich. Wird dann mehr, wenn man öfter damit auffällt. Hör auf dein Herz. Wenn es wirklich nicht mehr geht, nimm diesen Weg. Je nachdem was bei dir und deinem Vater los ist. Du kannst alle meine Aussagen recherchieren. Und dann musst du Abwegen
Helfer wovon? Helfen eine Owi oder Straftat zu vertuschen? Das würde auch auf den Einzelfall ankommen, aber in diesem Fall liegt ja nicht mal ein Verstoß vor! Sie versucht Konfrontationen aus dem Weg zu gehen und wieder Ruhe zu finden, weil sie einfach nicht mehr weiter weiß. Sie hat niemandem etwas getan. Sie hat kein Gesetz gebrochen. Sie ist keine 10 Jahre mehr. Es gibt kein Gesetz, dass dies verbietet und selbst wenn es so WÄRE! (Was nicht der Fall ist), wird das vom Einzelfall und den Umständen abhängig gemacht und ihr geht es dort schlecht und sie hat möglicherweise Angst vor einem betreuten wohnen, und den daher für ihr wohlbefinden besten Weg, gewählt. Sie hört auf ihr Herz. Sie wurde nie gegen ihren Willen von ihrem Elternteil getrennt. All dies ist freiwillig und zum Selbstschutz passiert
Helfer wovon? Helfen eine Owi oder Straftat zu vertuschen?
Von der Flucht des Kindes, womit sie sich dabei zum Täter der Entziehung Minderjähriger machen. Nicht Helfer irgendeiner Straftat, sondern selbst Begeher der Straftat. Du scheinst ständig nur das Kind als möglichen Täter zu sehen. Ist es strafbar abzuhauen - nein definitiv nicht. Hier sind wir uns einig. Aber es ist strafbar das Kind vor seinen Eltern versteckt zu halten. Straftat nach § 235 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
Sie sind diejenigen, die den Eltern das Kind entziehen und damit selbst die Täter der Straftat.
Es geht und ging nie um die (nicht vorhandene) Straftat des Kindes. Es ging nur um die eigene Straftat der Helfer. Verstehe das doch endlich.
Geht nicht, wenns die Eltern nicht erlauben...die müssen das schließlich finanzieren. Da muss man dann warten, bis man 18 ist. Und das sind ja jetzt nur noch maximal 12 Monate. Man könnte den Weg übers Jugendamt gehen, aaaaber die erlauben einem dann auch nicht unbedingt, mit dem Freund zusammen zu ziehen, sondern stecken einen eventuell eher in eine Wohngruppe, wenns zu Hause nicht mehr geht.
Bis zur Vollendung des 18. Lbj. haben deine Erziehungsberechtigten das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ausnahme - Gewalt in der Familie, in dem Fall wäre das JA dein Ansprechpartner.
war erst von zuhause abgehaun wurde nur gefunden weil ich auf intensivstatio war aber ja mein Vater hat mich scho mal geschlagen blos das glaut das jugendamt nicht weil er imer auf lieben netten Papa macht wenn jemand da ist