Kann mein Vermieter das wirklich tun ,?
- Hallo , ich habe mit meiner noch Frau einen Mietvertrag abgeschlossen. Leider ist es sodass mein Frau und ich uns trennen wollen. Und wir werden jetzt ab April in eine Wohnung dennoch einziehen . Im Mietvertrag stand drin dass wenn wir vor einem Jahr kündigen, 6000€ Strafe zahlen sollen. Das Geld habe ich nicht und ich leider nicht mehr ..kann er wirklich 6000€ anfordern, ich meine er kann es null Mehraufwand rechtfertigen. ich Stelle die Wohnung direkt auch wenn ich noch dein wohne sofort für eine Besichtigung zur Verfügung.
- Was wäre ein Tipp im das menschlich zu erklären.
- Zu meiner Person ex Soldat(Schütze)
- Mechatroniker , nun Verwaltert in der größten Wohnungsgesellschaft Deutschland und ich liebe meinem Job...
- Habt ihr einen Tipp : ich würde betrogen , beleidigt und mir ist der tot schon gedroht werden.
- Alles von Jungs die. Ejbee Frau für nur die eine Sache wollen.
Ich würde gerne kämpfen, aber alleine Schaffe ich es nicht
Danke euch.
mein rat .lerne erstmal verständlich schreiben.
Ganz ehrlich, ich muss besoffen gewesen...ohje
6 Antworten
Also irgendwie würde ich empfehlen, einen Anwalt für Mietrecht zu Rate zu ziehen.
Ich denke nicht, dass solche eine Klausel bei Privatpersonen rechtens ist...
Zudem wenn die schon mit Mord drohen ist das nicht wirklich seriös... Damit kannst Du definitiv zur Polizei gehen.
Hier kannst das auch mal nachlesen... Anwälte machen das schon und die Kosten für diese müssen bei falschen/illegalen Forderungen auch der/die Vermieter übernehmen.
Und der kann sich nicht herausreden, dass 6000€ eine Unkostenpauschale seien!!!!!
Du kannst anbieten, einen Nachmieter zu suchen. Den muss dein Vermieter aber nicht annehmen. Du bist also auf das Einverständnis des Vermieters angewiesen.
Solltet ihr mit der Miete in den Rückstand gelangen, dann wird euch der Vermieter irgendwann kündigen. Hier wäre es aber wichtig, die genauen Klauseln zu kennen.
Am besten lässt du dich sowieso anwaltlich beraten.
Wenn Du das Geld nicht hast, ist es doch überhaupt kein Problem. Ansonsten gibt es Zeitmietverträge nur aus bestimmten Gründen, die genau festgelegt sein müssen.
Keinesfalls aber gibt es die Möglichkeit einer Konventionalstrafe. Insofern musst Du Dir über diese Bedingung keine Sorge machen. Ich vermute mal, ohne den genauen Wortlaut des Vertrags zu kennen, dass es sich aufgrund dieser Forderung und einem nicht korrekt abgefassten beiderseitigen Kündigungsverzicht somit um einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag handelt, der mit dreimonatiger Frist gekündigt werden kann.
Im Mietvertrag stand drin
Steht sicher immer noch drin, ebenso wie Deine Einverständniserklärung dieser Bedingung mit Deiner Unterschrift.
Du kannst ihm anbieten, dass Du einen vergleichbar solventen Nachmieter stellst. Dann kann das gut gehen, muss es aber nicht.
Leider ist das so, erst nach der Scheidung kann man sich aus dem Mietvertrag klagen.
So nun habe ich es richtig gelesen, Nein eine solche Strafklausel ist sittenwidrig, nimm Dir einen Mietrechsanwalt.