Kann man wenn man an eine Pfandflasche einen Pfaden bindet und nach dem einwerfen wieder raus holt..

Support

Liebe/r hessen987,

es fällt uns schwer zu glauben, dass Deine Frage ernst gemeint ist. Wenn es Dir dennoch ernst ist und Du hilfreiche Antworten erwartest, solltest Du Dir in Zukunft mehr Mühe beim Stellen Deiner Frage geben und beschreiben, worum es Dir genau geht. Deine Beiträge werden sonst gelöscht.

Bitte schau diesbezüglich auch noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy.

Vielen Dank für Dein Verständnis!

Herzliche Grüße,

Franz vom gutefrage.net-Support

11 Antworten

mein freund hat es mit mir versucht, es geht! aber es ist nicht zu empfehlen und der zeitaufwand ist auch ennorm und dann bekommt man nur 3-4 euro und man hat als das gefühl, dass man erwischt wird.

Natürlich könnte man das machen, wenn's funktionierte.

Dann dürfte der Rewe aber auch nach dem Trinken das Bier wieder aus Dir rausprügeln, dass Du vom Pfand gekauft hast - gleiches Recht für alle.

Wenn Du einen "Pfaden" findest....

Nein, das geht nicht, weil die Flasche hinter dem Automat zerdrückt wird.


hessen987 
Beitragsersteller
 31.08.2010, 19:45

wenn man es früh genug wieder holt

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turalo  31.08.2010, 19:47
@hessen987

Wäre es immer noch Betrug. Sind Dir 25 Cent das wert?

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das geht wenn du die z.b in rewe oder anderen märkten mit leergut räumen abgibst weil die dnan auf ein fliessband gehen udn da kannste sie einfach wieder raus ziehen udn wieder reinstecken raus ziehen udn wieder reinstecken unnnnndddd... raus ziehen udn wieder reinstecken solang du willst


turalo  31.08.2010, 19:48

Bis es jemand merkt und Anzeige wegen Betruges bzw. Diebstahls erstattet. Himmel, auch welche Ideen kommst Du eigentlich???

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Versuch macht kluch!

Aber dass das Betrug ist, das weißt du schon.

Und bei Betrug ist der Versuch auch strafbar.


hessen987 
Beitragsersteller
 31.08.2010, 19:50

ich will es nicht versuchen hab das geld nicht nötig es interessiert mich nur mal weil dann könnten doch die sammler großes geld machen...

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romar1581  01.09.2010, 11:46
@hessen987

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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