Kann man wegen Hasskommentare sowie Beleidigungen im Internet auch nach § 63 StGB Verurteilt werden?
Kann man in Deutschland von einem Deutschen Gericht, wegen Hasskommentare und Beleidigungen auch nach § 63 StGB Verurteilt werden?
- § 63 StGB Unbefristete Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus.
Kann man auch von Justizwachtmeistern in den Maßregelvollzug zugeführt werden?
1 Antwort
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gesetz, Strafrecht, Gericht & Anwalt
Niemand wird „nach § 63 StGB verurteilt“, es handelt sich um eine Maßregel zur Besserung und Sicherung. Generell kann diese unabhängig von der begangenen Tat angeordnet werden, es gilt aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB). Bei einer Beleidigung ist bspw. eine freiheitsentziehende Maßregel regelmäßig nicht gerechtfertigt.
LG
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)
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ruhrgur
24.07.2024, 17:22
@FrageHalaco1
Eine Maßregel und eine Strafe lassen sich nicht miteinander vergleichen.
Was ist denn schlimmer § 63 StGB oder Lebenslanger Freiheitsstrafe?