Kann man wegen Hasskommentare sowie Beleidigungen im Internet auch nach § 63 StGB Verurteilt werden?

1 Antwort

Niemand wird „nach § 63 StGB verurteilt“, es handelt sich um eine Maßregel zur Besserung und Sicherung. Generell kann diese unabhängig von der begangenen Tat angeordnet werden, es gilt aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB). Bei einer Beleidigung ist bspw. eine freiheitsentziehende Maßregel regelmäßig nicht gerechtfertigt.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

FrageHalaco1 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:00

Was ist denn schlimmer § 63 StGB oder Lebenslanger Freiheitsstrafe?

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ruhrgur  24.07.2024, 17:22
@FrageHalaco1

Eine Maßregel und eine Strafe lassen sich nicht miteinander vergleichen.

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