Kein Türspion trotz Zusicherung. Mietminderung möglich?
Mein Bruder ist seit Juni Mieter einer Wohnung ohne Türspion.
Im Mietvertrag wurde vom Vermieter zugesichert, dass er bis Ende August einen Türspion einbauen lassen wird.
Bisher ist nichts passiert. Mein Bruder hat den Vermieter schon diverse Male darauf angesprochen und er wurde stets vertröstet, auch Briefe hat er schon geschickt, auch als Einschreiben.
Im November hat er die schriftliche Zusicherung des Vermieters erhalten, dass bis Ende des Jahres ein Spion eingebaut wird, doch darauf warten sie immernoch.
Nun ist es für meinen Bruder und dessen Freundin sehr wichtig, dass sie sehen können, wer klingelt. Die Problematik wurde vor Vertragsunterschrift dargelegt und der Vermieter zeigte Verständnis und nur aufgrund der schriftlichen Zusicherung sind sie in diese Wohnung eingezogen. Zur Zeit behelfen sie sich damit, dass sie Besuch bitten anzurufen, sobald sie vor der Tür stehen, denn die Tür ist durch Fenster nicht einsehbar. Doch auf Dauer ist dies kein Zustand, da nicht jeder ein Handy dabei hat und gerade Paketzusteller sich nicht die Zeit nehmen können, erst anzurufen.
Mein Bruder möchte nun die Miete mindern. Ist er in diesem Fall dazu berechtigt?
Und um wieviel Prozent kann er die Miete mindern?