Kann man solche Leute überhaupt noch zur Besinnung bringen?
Ein Nachbar einer Bekannten ist der felsenfesten Überzeugung, dass besagte Bekannte ihre tragische Leidensgeschichte lediglich vorgetäuscht hat. Sie hat aufgrund eines Schicksalsschlag Probleme mit dem Gleichgewicht, ist dennoch oft bei ihrem Freund Sozius und fährt sogar selbst Motorrad. Auch bei über 260 km/h gibt es keinerlei Probleme. Dem Nachbarn scheint dies, aus welchem Grund auch immer, ein regelrechter Dorn im Auge zu sein, sodass er ständig herum erzählt, dass es nicht möglich sei und die Art des Motorrads nicht relevant sei. Dabei weißt jeder echte Motorradfahrer, dass ein Naked-Bike einfacher zu fahren ist als eine Supersportler. Der gelangweilte Rentner spielt immer wieder dieselbe Kassette ab. Es sei rechtlich nicht möglich, man müsse es ärztlich abklären lassen etc. Die Realität scheint ihm so gar nicht zu schmecken.
3 Antworten
Ganz einfach erklären. Man "hält auch Gleichgewicht mit den Augen". Wenn der Nachbar selber etwas älter ist, wird er es nicht (mehr unbedingt) schaffen, mit geschlossenen Augen, zweibeinig oder einbeinig, ebenso gut das Gleichgewicht zu halten, wie mit offenen Augen. Kann er gern zu Hause ausprobieren.
Außerdem gibt es ein muskuläres Belastungsgefühl, mit dem dynamische Kräfte durch Erfahrung eingeschätzt werden können.
Beides zusammen macht es möglich, auch mit ohrbedingten Gleichgewichtsproblemen ein Zweirad zu fahren, so lange sich diese nicht als akuter oder ständiger Schwindel darstellen.
Bei 260km/h auf dem Motorad hat man aber wahrscheinlich ganz andere Probleme, als das Gleichgewicht, falls das auf einer öffentlichen Straße ist.
Huhu, der gelangweilte Rentner hier. Da du auf meine Antwort in deiner letzten Frage eingehst, kommt hier die Stellungnahme.
Personen mit Gleichgewichtsstörungen dürfen, das ist gesetzlich vorgeschrieben, keinen Motorradführerschein machen. Das ist nunmal Fakt.
Die Rechtliche Lage für ist eindeutig. Die
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14)
Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
untersagt Menschen mit Gleichgewichtsstörungen in der Regel den Erwerb des Motorradführerscheins.
Ignorieren oder umziehen.