kann man sich Teile des Industriemeisters Elektrotechnik auf den Handwerksmeister Elektrotechnik anrechnen lassen?
Hallo.Ich bin Industriemeister der Elektrotechnik und würde mich gerne im Bereich Hausanschluss (also Sicherungskasten, Steckdosen, Lichtschalter verschalten) selbstständig machen.Zunächst einmal nur als Kleingewerbetreibender neben meinem normalen Beruf.Ich weiß, dass ich ein Gewerbe anmelden kann und mich selbstständig machen kann, aber zur "Unterschrift" benötige ich einen Handwerksmeister.Diesen hätte ich in Person eines Verwandten auch griffbereit, würde aber auf lange Sicht lieber selber diese "Abnahmen" machen.Daher die Frage:Kann ich irgendwie den Industriemeister auf den Handwerksmeister anrechnen und nur noch eine Teilprüfung oder so was im Handwerk machen um an diesen Schein zu gelangen?Oder müsste ich dazu den kompletten Handwerksmeister Kurs und Prüfung machen?Gruß
4 Antworten
Als Industriemeister kannst du dich nicht im Handwerk selbstständig
machen, es sei denn, du stellst einen Handwerksmeister ein oder es
besteht kein Meisterzwang mehr für das Handwerk.
Der große Unteschied in den Meistern besteht daher auch darin, dass Teil
3 und 4 der Handwerksmeisterprügfung Betriebswirtschaft, Rechnungswesen
und Buchführeng sowie die Ausbilderprüfung enthalten.
Du hast offensichtlich keine Ahnung.
Natürlich kann er sich den Teil 4 anrechnen lassen. Ich bin auch Industriemeister Holz und Holztechniker.
Kann mir den Teil 2 vom Techniker und Teil 4 vom Industriemeister anrechnen lassen und brauch nur die anderen beiden Teile und dann bin 7ch Handwerksmeister.
Alle Informationen hier sind vollkommen veraltet. Auch Industriemeister können sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Es wird nur zusätzlich ein Schein in Technische Regeln Elektroinstallation (TREI) verlangt.
Was Du Dir anrechnen lassen kannst:
Teil 1 & Teil 2 ( Fachtheorie & Fachpraxis )
Was Dir fehlt ist der AdA-Schein und der Fachkaufmann.
Die Ahnung fehlt dir. Die Antwort ist absolut richtig.
Danke, den AdA hab ich. Der war auch beim Industriemeister Pflicht.
Dann fehlt noch der kaufmännische Teil. Am Besten mal bei der zuständigen Kammer nachfragen.
Um wirklich eine niet- und nagelfeste Antwort zu bekommen solltest Du bei der zuständigen Kammer nachfragen. Ich denke, dass Deepdiver Recht hat aber vielleicht gibt es Möglichkeiten.
Ist es ausreichend, wenn Dein Verwandter die Abnahme macht? Wie wird Dir dies bescheinigt, dass es auch im Falle eines Schadens von Deiner Versicherung übernommen wird?
Deepdiver hat leider Unrecht. Siehe was Aufklärer geschrieben hat. Er kennt sich aus und hat Recht.
Übrigens: Denken ist Glückssache.
Deshalb liegst du voll daneben aber voll.
Nein, eben gerade nicht. Du hast auch keine Ahnung. Teil 4 kann er anrechnen lassen, sonst nichts.
Hätte er den Techniker so könnte er den Teil 2 anrechnen lassen.