Kann man sich rechtlich wehren wenn die Fahrerlaubnisbehörde versucht den Führerschein zu entziehen?

3 Antworten

Der Entziehung bzw. Entzugsankündigung geht ja i.d.R. einiges voraus. In deinem Fall bestehen Zweifel an der charakterlichen bzw. gesundheitlichen Eignung zum Führen eines Kfz. Damit diese Zweifel überhaupt aufkamen, muss irgendetwas Schwerwiegendes vorgefallen sein - oder hast du der FSSt einfach mal so mitgeteilt, dass du eine schwerwiegende Erkrankung hast? (Soll schon vorgekommen sein - ich kenne einen ähnlich gelagerten Fall)
Nachdem die FSSt Kenntnis über deinen Zustand erhielt, wurdest du sicherlich aufgefordert, mittels fachärztlichem Gutachten bzw. MPU die Zweifel an deiner Fahreignung auszuräumen. Hierzu hast du auch eine Terminsetzung erhalten.
Ich vermute nun mal, dass du der Aufforderung zum Gutachten nicht nachgekommen bist und die Frist hast versteichen lassen. Auch hast du deinen Führerschein wohl nicht termingerecht selbst abgegeben. Somit liegt praktisch der Nachweis der Nichteignung zum Führen eines Kfz vor und die FSSt muss deine Fahrerlaubnis einziehen.

Da es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine behördliche Maßnahme zur Sicherstellung deiner Fahreignung handelt, kannst zwar rechtliche Mittel einlegen, wirst damit aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg haben. Ein Anwalt würde dir vermutlich auch abraten, den Klageweg zu beschreiten.

Irgendwelche Ausreden (Führerschein verloren etc.) helfen dir auch nicht. Du müsstest natürlich schriftlich bestätigen, dass du das Dokument verloren hast und im Falle einer Verkehrskontrolle hättest du ein bis zwei weitere Probleme.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Soldaterzieher 
Beitragsersteller
 12.01.2023, 08:39

Den Brief habe ich gestern erst bekommen und eine MPU muss ich nicht machen.

Ich muss lediglich eine verkehrsmedizinische Untersuchung ableiten. Das ist abzugrenzen von der MPU.

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NMFC2010  12.01.2023, 08:55
@Soldaterzieher

Dann solltest du auf alle juristischen Spielchen verzichten (kosten nur Zeit und Geld) und das Gutachten termingerecht vorlegen. Solltest du den Termin nicht einhalten können, kannst du vorher (!!!) um eine Terminverlängerung bitten, die allerdings so gut wie nie gewährt wird. Auf gar keinen Fall darf es so weit kommen, dass die Behörde nach fruchtlosem Verstreichen des Termins deinen Führerschein einziehen muss.

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Natürlich, der Entzug erfolgt ja auf einer rechtlichen Grundlage ( in der Regel FeV) und nicht nach Lust und Laune.

Daher wird auch ein Bescheid ausgestellt, gegen den man Einspruch erheben oder gegebenenfalls klagen kann.

Wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wird so hat das einen guten Grund. Schaden soll von dir und anderen Verkehrsteilnehmern abgewendet werden.

Natürlich kann man sich Rechtsbeistand nehmen, ein Erfolg setzt allerdings voraus, dass der Behörde ein Irrtum/Fehler unterlaufen ist.

Die FE-Behörde zieht i.d.R. nur eine FE ein, wenn ein Grund/Bedarf dazu besteht. Damit dies gegeben ist muss etwas vorgefallen sein, meist lässt sich dazu im Fahreignungsregister näheres finden. Dieses Register wird umgangssprachlich meist als "Punkte in Flensburg" beschrieben.

Es gibt aber viele verschiedene Gründe wieso eine FE entzogen werden kann, dazu braucht es nicht mal einen Vorfall der hinter dem Steuer eines Kfz passiert ist. Oft spielt die Gesundheit eine große Rolle, darin inbegriffen nicht nur Krankheiten die eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr hinter dem Steuer eines Kfz unmöglich machen, sondern auch Abhängigkeiten von Drogen oder Alkohol.

Gründe für einen Entzug der FE kann es sehr viele geben, um das näher einzugrenzen bräuchte es deinerseits weitere Informationen wie es denn überhaupt dazu gekommen ist, dass die Behörde die FE entziehen möchte. Ich vermute hinter dem ganzen aber eine strafrechtliche Angelegenheit, daher kannst du diesbezüglich auch direkt deinen Anwalt befragen.


Soldaterzieher 
Beitragsersteller
 12.01.2023, 01:52

Mir wird eine Verdachtsdiagnose unterstellt und zwar Paranoide Schizophrenie, deswegen wollen die mir den Führerschein entziehen.

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Fazi50  12.01.2023, 06:11
@Soldaterzieher

Dann kannst und solltest Du nun erst einmal versuchen, über Deinen Hausarzt einen Termin bei einem entsprechend psychatrischem Facharzt für die Erstellung eines (möglichen) Gegengutachtens zur Entkräftung des Verdachtes psychischer Uneignung zu besorgen.

Selbst wenn der Facharzt dann tatsächlich eine paranoide Schizophrenie verneinen würde, könnte Dich die Fahrerlaubnisbehörde bei einem Widerspruch gegen ihren Verdacht und der geplanten Entziehung der FE durchaus dennoch zur Beibringung eines positiven MPU - Gutachtens auffordern.

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