Kann man seinem Ehemaligen Vermieter Hausverbot geben für das Gebäude in dem man grade wohnt?

10 Antworten

Nein, Du kannst niemandem den Zutritt zum Haus verwehren, nur zu Deiner Wohnung.

Das Hausrecht hat der Vermieter oder Verwalter.

Tipp: Wende Dich an Deinen neuen Vermieter und fordere ihn auf, gegen Deinen alten Vermieter ein Zutrittsverbot auszusprechen. Und nenne ihm auch den Grund.

Dann weiß Dein neuer Vermieter gleich, dass Du Deine Mietschulden nicht bezahlst und Deinen Müll zurücklässt.

Hast du Bedenken, dass er deinem neuen Vermieter etwas von Mietschulden erzählt?


Manu227 
Fragesteller
 11.01.2021, 19:27

Ne, mein jetziger Vermieter weiß über die komplette Situation Bescheid &‘ hat auch ein Nachweis von meinem Anwalt

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Gerhart  11.01.2021, 22:55
@Manu227

Und in dem Nachweis steht, dass du deine Habe in der alten Wohnung zurück lassen kannst?

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Manu227 
Fragesteller
 14.01.2021, 21:28
@Gerhart

Nein mit Sicherheit nicht, in diesem Schreiben steht das er keine Ansprüche hat &‘ auch noch eine kleine saftige Strafe bezahlen darf, da er in mein Persönlichkeitsrecht verletzt hat😊👼

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Gerhart  15.01.2021, 07:03
@Manu227

Der alte Vermieter wird wohl keine kleine saftige Strafe an den Anwalt oder dich bezahlt haben. Dazu müsste es ein rechtskräftiges Gerichtsurteil geben. Und weiter: Dein Anwalt kann doch nicht behaupten, dass der Vermieter keine Ansprüche an dich hat. Das könnte aktiv nur der Vermieter aber der hat offenbar Ansprüche.

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Manu227 
Fragesteller
 15.01.2021, 09:44
@Gerhart

Das Mietverhältnis wurde bereits im September gekündigt fristlos, und ordnungsgemäß! Am Ende vom Jahr kommt er plötzlich und möchte eine Summe XY von mir haben, (wohl gemerkt am Ende vom Jahr)

Wer das Persönlichkeitsrecht verletzt und dritten erzählt (wohl gemerkt fremden Personen oder gar bekannte und Behauptungen aufstellt das ich ihm Geld schulde) muss sich im Klaren sein, das er eine Strafe zahlen muss, da er mein Persönlichkeitsrecht verletzt hat. &‘ wir weisen lediglich nur diese Anschuldigungen zurück &‘ es waren immer Zeugen dabei als das alles Ordnungsgemäß beendet wurde!

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Du bist beim Anwalt, also rechtlich beraten.

Du weißt alles besser aber fragst nicht deinen Anwalt sondern Laien.

Du hast im September fristlos gekündigt aus einem Grund den DU! für rechtmäßig hältst.

Du hast zur Rechtspflege sogar so gute Kontakte, daß dein Gegner schon zu einer Strafe verurteilt wurde, wow! Andere warten da mehr als ein Jahr drauf

Du bis Null glaubwürdig und das wird dir der Richter sagen und die Rechnungen der Anwälte und des Gerichtes werden von dir eingefordert. Dein Anwalt weiß also etwas was wir nicht wissen oder glaubt, daß du Geld zahlen kannst.

Dein neuer Vermieter ist nach deiner Aussage auch nicht sehr helle, ich kenne keinen Vermieter, der an dich vermieten würde.

Solltest du die Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit selber ausgestellt haben wird es einen weiteren Prozess geben. Zu deinen Lasten.

Schöne Restwoche!

Salue

Das ist sehr nett, dass er Dir Dein Eigentum persönlich nachliefert. Es stellt sich da allerdings die Frage, wieso Du es nicht selber mitgenommen hast.

Könnte es gar sein, dass Du die Wohnung und die übrigen Mitobjekte nicht vertragsgemäss übergeben hast und es sich beim Auszug eher um eine Flucht gehandelt hat?

Das wird Dein Exvermieter vermulich noch gerne ein wenig nett darüber plaudern wollen, wer die zusätzlichen Räumungs- und Reinigungsarbeiten bezahlt.

Das sind natürlich bloss Vermutungen, allerdings aus eigener Erfahrung. Ich bin selber Vermieter.

Tellensohn


Manu227 
Fragesteller
 11.01.2021, 19:29

Miete würde immer gezahlt &‘ eine Flucht wird es nicht gewesen sein denn es wurde rechtskräftig gekündigt &‘ mein jetziger Vermieter weiß über diese komplette Geschichte Bescheid er hat ein Schreiben vom Anwalt bekommen

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Gerhart  11.01.2021, 22:53
@Manu227

Was willst du mit diesen halben Informationen hier beweisen?

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Manu227 
Fragesteller
 14.01.2021, 21:29
@Gerhart

Entschuldigen sie was wollen sie mir unterstellen?

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Gerhart  15.01.2021, 06:56
@Manu227

Sie fühlen sich von mir angegriffen? Ohne den Hintergrund der Malaise zu kennen muss ich ja vermuten, dass Sie die Wohnung nicht vollständig geräumt und demzufolge auch nicht ordnungsgemäß an den ehemaligen Vermieter nach Mietende herausgegeben haben. >>>> Deshalb "Halbe Information" Dass Ihr Anwalt einenBrief geschrieben hat, dessen Inhalt hier nicht diskutiert werden kann, ist somit eine wertlose Information aber insofern interessant, als Sie sich doch schon Rechtshilfe gesucht haben.

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Nein, das kannst du nicht. Ein Hausverbot kann der Vermieter oder berechtigte Personen, die vom Vermieter eingesetzt wurden, erteilen.

Is´doch schön, wenn er dir deine Sachen noch gebracht hat.

Und ob du jetzt noch Schulden hast, das musst du wissen. Aber was denkst du denn, warum er dann bei dir auftaucht und das behauptet?