Kann man sein Kind einfach ins Heim bringen?

8 Antworten

Ob ein Kind in Obhut genommen werden muss, entscheidet primär das Jugendamt. Das passiert, wenn das Kindeswohl so akut und schwer gefährdet ist, dass es unverantwortlich wäre, dieses Kind auch nur einen Tag länger in der Ursprungsfamilie zu lassen.

Die Plätze, um Kinder und Jugendliche in solchen Situationen gut unterzubringen, sind aber chronisch Mangelware. Primär wird dabei versucht, auf Pflegefamilien zu setzen, da es für Kinder einfach mit großem Abstand das beste ist, in einem klassischen Familiensetting zu leben und eine Pflegefamilie dem einfach am nächsten kommt, wenn es in der Ursprungsfamilie nicht mehr geht.

Das klassische "Kinderheim" mit Gruppenschlafsälen und so gibt's deshalb auch fast gar nicht mehr, ist ein Auslaufmodell. Wenn, dann sind das eher betreute Wohngruppen, wo das Bestreben auch immer ist, das Zusammenleben in den Kleingruppen so familienähnlich wie möglich zu gestalten.

Aber wegen der Knappheit dieser Plätze ist das eben keine Variante, wo Eltern, die mal ein bisschen genervt von ihren Kids sind, diese mal eben ein paar Wochen unterbringen können. Diese Drohung "Dann bring ich dich ins Heim!" ist also ein komplett leere. Und auch ein echt mieses Mittel bei der Kindererziehung...

Einfach hingehen und abgeben, so wie deine Mutter gedroht hat, geht nicht. Da muss schon mehr passieren und es gibt vorab andere Möglichkeiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe einen erwachsenen Sohn, Pubertät überlebt

Natürlich versuche ich immer eine Trennung zwischen Mutter und Kind zu vermeiden.

Aber wenn ein Elternteil absolut nicht mehr kann, dann ist eine Inobhutnahme manchmal durchaus angezeigt. Nicht, dass man das Kind sonst irgendwo ausgesetzt auf einer Autobahnraststätte auffindet oder dass das Elternteil den Säugling schüttelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Kurze Antwort: NEIN

Heimerziehung ist eine sogenannte Hilfemaßname nach dem SGB VIII (§34 SGB VIII). Im SGB VIII (Gesetzbuch) ist geregelt, dass Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben.

"(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist." (§27 Abs.1 SGB VIII)

Wenn Eltern also mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, können sie entsprechende Hilfen vom Jugendamt in Anspruch nehmen. Hierzu müssen sie Hilfen beantragen und das Jugendamt muss zustimmend entscheiden. Eine Maßnahme ist da Heimerziehung. Es gibt davor aber jeder Menge andere Hilfen: z.B. ambulante Hilfen, teilstationäre Hilfen ,.......Erziehungsberatung, Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Familienhilfe, usw. ) Wenn die ausreichen, werden die ausgewählt. Heimeriehung ist nämlich sehr teuer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erziehungswissenschaftler/Psychologe/Diplompädagoge

Hallo,

nein, als Eltern (Teil) kann man sein Kind nicht einfach ins Heim schicken. Dem gehen -meistens- Dinge voraus, es sei denn, das Kindeswohl ist akut gefährdet....

Wenn "man nicht mehr kann", gibt es niederschwellige Möglichkeiten, sich Hilfe zu holen (z.B. die Lebensberatung....)