Kann man nochmal den Paragrafen 63 StGB bekommen?

4 Antworten

das wird das zuständige Gericht nach Einholung eines Gutachtens entscheiden


FrageHalaco1 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 08:19

Da wird das Gutachter wieder das gleiche sagen : Schuldunfähig also "nicht normal, verrückt" und bekommt wieder 63 er ! Diesmal keine Chance mehr auf Freiheit

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So oft es nötig ist!

Meist bleibt man dann länger drin weil sich ja herausgestellt hat, dass Derjenige beim ersten Mal zu früh wieder herausgelassen wurde!

Der Normalfall ist der, dass Derjenige wenn er entlassen wird geheilt ist und keine weiteren Straftaten begeht. Tut er das doch wieder wird verhaftet und wenn festgestellt wird dass er wieder unzurechnungsfähig ist geht er wieder ins Irrenhaus.

Und hat er vom Ausland aus damit begonnen (Hildemann) dann kassiert man ihn gleich bei der Einreise!

Spätestens wenn er bei irgend einem Amt auftaucht um zu schmarotzen oder versucht eine Arbeit anzunehmen...

Woher ich das weiß:Hobby – Ich kann googlen!

Ja, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann kann der § 63 StGB auch später wieder angeordnet werden.


FrageHalaco1 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 09:35

Und diesmal als Erwachsene wird es noch viel Schlimmer?

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Jurist354  25.08.2024, 10:40
@FrageHalaco1

Ob es "schlimmer" wird hängt ja davon ab, wie lange die Gefährlichkeit andauert. Die Maßregel ist ja immer unbefristet.

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Mit 19 wurde wahrscheinlich noch das Jugendstrafrecht bei dir benutzt. Jetzt fällst du zu 100% ins Erwachsenenstrafrecht. Entsprechend härter fällt die Strafe aus.


FrageHalaco1 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 08:20

Ja wenn ich erneut 63 er StGB bekomme dann kann ich diesmal nie wieder rauskommen.

Es gibt ein Unterschied zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenen.

Und heute als Erwachsener 26 komme ich nicht besser raus

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