Kann man noch Strom rückläufig zum 01.09 anmelden?

3 Antworten

Nein, ist es nicht. Die Frist liegt bei 6 Wochen rückwirkend. Also maximal 16. September, wenn noch kein Vertrag vorhanden.

Da du aber anscheinend dir selbst einen Versorger gesucht hast, musst du diesen einfach mal anrufen. Der kann dir ganz genau sagen wie weit die Bearbeitung ist und wo es hängt.

Wenn die Bearbeitung länger dauert, weil der Netzbetreiber mit deiner Zählernummer nichts anfangen konnte oder oder oder, dann ist der Vertrag einfach nur schwebend und wird trotzdem aktiv, wenn dich der Netzbetreiber endlich angemeldet hat. Da spielen die 6 Wochen keine Rolle, da du dich rechtzeitig um einen Versorger gekümmert hast.

Der Grundversorger hat beim Vermieter lediglich nachgefragt, ob ein Mietverhältnis besteht, weil bei ihm kein Mieter gemeldet wurde. Das heißt aber nicht, dass dein Vertrag nicht zustande kommen wird. Der Grundversorger bekommt erst die Meldung, wenn du beim Netzbetreiber angemeldet bist. Grundversorger ist ja nicht immer gleichzeitig der Netzbetreiber, daher ist auch er auf die Informationen angewiesen. Vielleicht hat sich die Nachricht beim Vermieter auch mit der Vertragsbestätigung überschnitten.

Daher rufe bei deinem Versorger an und frage nach. Die müssen dir ja auch die Vertragsbestätigung geschickt haben. Hast du diese noch nicht bekommen, dann ist dein Vertrag noch schwebend oder sie senden dir diese nochmal zu, wenn du bereits in Belieferung ist.

Wenn der Vertrag storniert worden wäre, dann hättest du darüber auch die Benachrichtigung bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auf der Webseite steht es. Drucke es aus und gib das Deinem Vermieter.

Eigentlich kann es ihm ja egal sein, denn das inst ein Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Stromanbieter.


APPLE854 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 21:57

Aber anscheinend ist ja das Strom nicht angemeldet. Weil der Vermieter mitgeteilt wurde, das es nicht angemeldet ist.

Kwalliteht  27.10.2024, 22:43
@APPLE854

Deshalb ja ausdrucken und dem Vermieter geben. Hat sich wahrscheinlich zeitlich überschnitten.

Anmelden geht fast immer nur, wenn der bisherige Nutzer sich abgemeldet hat. Ist oft grausam, was die Netzbetreiber anrichten, hilft nur nicht.

Schalte einfach noch einmal einen Nutzerwechsel mit dem Zählerstand vom Einzug, bis zu 5 Wochen zurück, vielleicht haste ja Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Krissy1612  28.10.2024, 07:30

Das stimmt so nicht. Eine Anmeldung geht immer, auch wenn noch der Vormieter auf den Zähler gemeldet ist. Das nennt sich erzwungener Auszug und geht ohne Probleme, da sich kaum ein Verbraucher selbstständig abmeldet. Das passiert z.B. generell wenn eine Hausverwaltung einen Neueinzug meldet. Da wird der Vormieter nicht erst abgemeldet, sondern lediglich der Nachmieter angemeldet.

Sonst würde es auch keine Zählerverwechslungen geben, wenn dies so wäre, wie du sagst. Diese gibt es aber leider massenhaft, weil die neuen Nachbarn die falsche Zählernummer erhalten haben.

Das hat auch nichts mit dem Netzbetreiber zutun. Der verarbeitet lediglich die Informationen , die er bekommt.

schleudermaxe  28.10.2024, 08:27
@Krissy1612

Alles gut, meine rd. 20 offenen Vorgänge über Anmeldeversuche belegen das Gegenteil, auch der Netzbetreiber sperrt sich, bei einem Nutzerwechsel, nicht erst seit heute. Er verarbeitet, richtig, nimmt meine also nicht an.

Spitzenreiter ist ein Büro, seit vier Jahren bezahlt da noch der vorherige Nutzer.

Krissy1612  28.10.2024, 08:52
@schleudermaxe

Bewundernswert, dass diese Besonderheiten immer nur dir passieren. 😁 Ich arbeite seit 15 Jahren für einen Versorger/Grundversorger und das funktioniert bei unseren Kunden problemlos.

schleudermaxe  28.10.2024, 18:27
@Krissy1612

Das solltest Du aber vorsorglich mal kontrollieren, denn EON und die S-H-NETZ z.B. machen es bestimmt richtig, dass sie ihren (bisherigen) Vertragspartner nicht einfach so rauswerfen.

Zudem schaffen die nicht mal eine Namensänderung, wenn der Kunde einen anderen bekommt.

Krissy1612  28.10.2024, 23:24
@schleudermaxe

Ja, werde ich meinem Chef morgen gleich sagen, dass du gesagt hast, dass er als Grundversorger keine Ahnung hat. 😉

schleudermaxe  29.10.2024, 19:46
@Krissy1612

Und was hat er gesagt, stimmt, oder. Ein neuer Nutzer kann nur dann in die GV, wenn der Vorgänger sich abgemeldet hat, hat er das nicht, gibt es eben keine GV.