Wie wechselt man den Strom bei einem Umzug?

4 Antworten

Zählerstand beim Wohnungsübergabeprotokoll notieren und diesen angeben, wann du dich anmeldest ist prinzipiell egal, der Zählerstand ist entscheidend, da kommt es auf 2-3 Tage nicht an.

Neue Wohnung, neuer Anbieter, den Alten mit sofortiger Wirkung zum Auszug kündigen (Sonderkündigungsrecht), beim neuen wirst du vermutlich im ersten Monat erstmal die Grundversorgung haben, es sei denn alle Informationen liegen dir schon vor und du kannst vorab einen eigenen Anbieter aussuchen.

Tarife mit längerer Laufzeit sind in der Regel günstiger als Kurztarife.


lisaloge  20.08.2024, 23:50

Ein Umzug bietet generell keine Möglichkeit zur Sonderkündigung.

Zumindest dann nicht, wenn der alte Anbieter auch die neue Wohnung beliefern kann.

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Realgino911  20.08.2024, 14:41

Kann dir gerne helfen. Schreib mir ne PN. Grüße

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Inkognito-Nutzer   20.08.2024, 14:40

Und was muss ich den alten Zählerstand dokumentieren? Auch zum Zeit Punkt der Schlüssel Übergabe?

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Hafnafir  20.08.2024, 14:44
@Inkognito-Beitragsersteller

Zählernummer und Zählerstand, Strom und ggf. Gas, ja bei Schlüsselübergabe. Wenn Du Zugriff oder eben keinen Zugriff mehr hast.

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Du wechselst nicht den Stromanbieter für ein und denselben Zähler, sondern Du wechselst die Wohnung logischerweise mit unterschiedlichen Zählern.

Mit dem bisherigen Vermieter machst Du am 1.9. die Übergabe der Wohnung. Dabei wird der Stromzählerstand notiert und diesen meldest Du Deinem bisherigen Versorger. Diesem teilst Du außerdem die Kündigung des Versorgungsvertrags zum 1.9. mit. Das könntest Du im Übrigen jetzt schon machen. Dein Vertrag endet dann kurzfristig und der Zähler läuft zunächst wieder auf den Vermieter.

Die neue Wohnung übernimmst Du am 27.8.. Auch hierbei wird der Zählerstand notiert, den Du Deinem neuen Lieferanten mitteilst. Schließe mit einem Lieferanten einen Vertrag mit Beginn 27. 8. oder 1.9. (egal) und teile ihm den Zählerstand von der Wohnungsübergabe mit. Der Lieferant wird dem örtlichen Grundversorger mitteilen, dass Du einen Vertrag mit ihm abgeschlossen hast und so wirst Du vom Grundversorger höchstwahrscheinlich nichts bekommen und somit ist alles klar.

Dass Dir Stromwerk Düsseldorf einen 12 Monats-Vertrag anbietet, ist völlig normal. Den musst Du aber nicht abschließen. Such Dir einen günstigen Anbieter über Verivox oder check24, teile denen Lieferadresse und Zählernummer mit und alles geht seinen Gang. Mach am besten einen Vertrag über 12 Monate (nicht länger) und kümmere Dich in ca. einem Jahr wieder um einen neuen Vertrag, ggf. bei einem anderen Anbieter.


Inkognito-Nutzer   20.08.2024, 17:17

Ich habe gehört wenn man einen neuen Vertrag macht, läuft die Kündigung automatisch? Und dann weis ich nicht, ob ich beim neuen Vertrag Informationen zum Zählerstand zur Wohnung X oder y geben soll.

oder muss ich so wie du erwähnst hast kündigen?

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bwhoch2  20.08.2024, 18:00
@Inkognito-Beitragsersteller

Irgendwie doch logisch: Du musst den bisherigen Grundversorgervertrag der bisherigen Wohnung kündigen. Denn auch wenn lt. Zählerstand kein Strom mehr bezogen wird, fällt die monatliche Grundgebühr an. Es ist Dein Vertrag und den kannst nur Du kündigen. Der Vermieter nicht. Das war früher mal. Aus dem Grundversorgungsvertrag kommt man sehr kurzfristig raus. Es gibt praktisch keine Kündigungsfristen.

wenn man einen neuen Vertrag macht, läuft die Kündigung automatisch?

Aber doch nur, wenn es sich um ein- und denselben Zähler handelt, also ohne Wohnungswechsel. Nur Anbieterwechsel.

Wenn Du neu in eine Wohnung ziehst und der vorherige Mieter hat noch den Vertrag auf "Deinen" neuen Zähler laufen, kann es sein, dass Dir der neue Lieferant, den Du ausgewählt hast, mitteilt, dass ein Vertrag nicht möglich ist, weil der Zähler noch auf eine andere Person läuft. Gehen wir mal davon aus, dass das nicht der Fall ist. Du kannst also zu diesem Zähler nichts kündigen und Dein neuer Stromanbieter auch nicht.

Beim neuen Vertrag interessiert nur der Zählerstand der neuen Wohnung. Der alte gehört Dir doch gar nicht mehr, wenn Du Dich beim Grundversorger abgemeldet hast.

Übrigens: Wenn Du Dich beim Grundversorger abgemeldet hast, fällt der Zähler automatisch wieder auf den Vermieter. Dieser kann aber dem Netzbetreiber direkt mitteilen, wer nun der neue Inhaber, also der neue Mieter der Wohnung ist. Dann wird der Grundversorger diesem neuen Mieter ein Vertragsangebot machen. In der Zwischenzeit kommt aber der neue Lieferant des neuen Mieters auf den Grundversorger zu und teilt ihm mit, dass er nun einen Liefervertrag mit dem neuen Mieter hat. Namensgleichheit = ok. Der Zähler ist nun zur Versorgung durch den neuen Lieferanten gemeldet.

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Inkognito-Nutzer   20.08.2024, 21:10
@bwhoch2

Tut mir das ich so viel frage.

  1. Morgen rufe ich an/oder mache es online, und kündige zum 31.08 in meiner jetzigen Wohnung den Strom Anbieter.
  2. Zum 27.08 mache ich einen neuen Vertrag beim neuen Anbieter für die neue Wohnung. Und wenn das mit den Vertrag nicht funktioniert, bin ich ja trotzdem automatisch bei der 1.

so richtig?

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Du musst Dich in der neuen Wohnung unmittelbar nach Wohnungsübergabe unter Nennung des Zählerstandes / der Zählernummer bei einem Stromversorger Deiner Wahl anmelden.

Die Abrechnung für den bisherigen Vertrag forderst Du, unter Nennung des Wohnungsübergabetermines und dem abgelesenen Zählerstand, beim bisherigen Anbieter an.


Inkognito-Nutzer   20.08.2024, 14:40

Und was muss ich den alten Zählerstand dokumentiere zur alten Wohnung? Auch zum Zeit Punkt der Schlüssel Übergabe?

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wilees  20.08.2024, 15:02
@Inkognito-Beitragsersteller

Zählerstand zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe - aber Abmeldung erst zum Datum zu Ablauf der Kündigungsfrist - soweit die Wohnung nicht bereits zuvor an einen Nachmieter übergeben wird.

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telefonisch kündigen, und am neuen Ort beim zuständigen Lieferanten anmelden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung