Kann man nahezu alles Markenrechtlich schützen lassen?
Hallo, kann man Markenschutzrechtlich zb. auch umgangssprachliche Begriffe schützen lassen die manche aber bewusst als Namen verwenden?
Bsp. Angenommen ich gründe ein Gewerbe und eröffne einen Onlineshop mit zb. dem Namen „Tante Emma Laden“ könnte ich mir dann diesen Namen schützen lassen und zb. jeden Kiosk der sich tatsächlich so nennt abmahnen?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wikifreak/1507288654093_nmmslarge__105_0_3267_3267_8b25a9d16659c40c605d9883a102536f.jpg?v=1507288654000)
Grundsätzlich ja. Aber wenn es sich um einen Gattungsbegriff handelt, kann die Eintragung abgelehnt werden. Du kannst also nicht "Fahrrad" als Marke für Fahrräder eintragen lassen. Und bei "Tante Emma Laden" hat das DPMA die Eintragung auch schon einmal wegen der "fehlenden Unterscheidungskraft" abgelehnt. Es kommt immer darauf an, wie verbreitet der Begriff tatsächlich ist. Zum Beispiel "Muckibude" als Marke für ein Fitnessstudio eintragen zu lassen, könnte durchaus klappen. Eine Wort-Bild-Marke dazu gibt es, das ist aber immer noch einmal eine andere Sache, weil dabei nur die konkrete Kombination geschützt ist.
Ein in Fachkreisen sehr gut bekanntes Unternehmen ist die FRIDA KAHLO CORPORATION, die die Marke "FRIDA KAHLO" (der Name einer bekannten, bereits länger nicht mehr unter uns weilenden Künstlerin) hat eintragen lassen und alles abmahnt, was Produkte wie Tassen und T-Shirts mit der Bezeichnung "Frida" oder mit der Erwähnung von Frida Kahlo anbietet. Eine Gelddruckmaschine, wenn man den bösen Zungen Glauben schenken mag.
Umgekehrt gibt es (wie @esisthalbzwei richtig erwähnt) übrigens Markennamen, die man heutzutage eher als Gattungsbegriff benutzt. Zum Beispiel "Inbus" für den Sechskantschlüssel. Oder "Lego" für Klemmbausteine (Grüße gehen raus an den Meister). Und damit die Gerichte nicht wirklich mal zu dem Ergebnis kommen, dass es sich bei Inbus und Lego um einen Gattungsbegriff und nicht um eine Marke handelt, mahnen die beiden Markenrechtsinhaber alles ab, was den Begriff als Gattungsbegriff und nicht als Marke benutzt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein. Es ist sogar das Gegenteil der Fall, wenn eine Marke so allgemeingebräuchlich wird, dass man die Marke für den eigentlichen Begriff hält, verliert sie den Schutz. Sie werden dann zum Gattungsbegriff. Dynamit ist so ein Beispiel oder Fön - das war tatsächlich mal eine geschützte Marke
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ColleenChambers/1478031784189_nmmslarge__20_11_194_194_5a44483ba031c1a5fdb565959035bf83.jpg?v=1478031786000)
Für einige Namen / Begriffe kann man kein ausschließliches Nutzerrecht pachten.
Wenn diese sowieso allgemein genutzt werden, kannst Du nicht "ab heute" der einzige sein, der das darf.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/gromio/1716580533758_nmmslarge__90_90_780_780_affc57a5200feb7cfd8b15a721f19592.jpg?v=1716580534000)
Nein - es braucht eine gewisse "Alleinstellung" für Begriffe, die geschützt werden sollen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eclair89/1709033446901_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1709033447000)
Gerade die umgangssprachlichen Begriffe kannst du nicht schützen.