Kann man mit „vergoldeten" Kupfermünzen (1, 2 oder 5 Cent-Münzen) bezahlen?

5 Antworten

Ganz eindeutig: Nö!

Das, was ihr da gemacht habt, erfüllt dies genau genommen einen Straftatbestand. Ähnlich, wie die Stempel- und Walzautomaten im Souvenierbereich. Wertzeichen zu verändern ist nicht gestattet, ebenso das Drucken oder stanzen. Das dürfen nur die Bundesbank oder die Münzanstalten. ;O)


mineralixx  17.07.2012, 22:53

Die Regelung, dass das strafbar ist, gilt nicht mehr. Es wurde sogar im Fernsehen auf einer Bühne Geld verbrannt (V. Ebert bei H. Becker).

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Quandt  17.07.2012, 23:16
@mineralixx

Seit wann?

Weil etwas im Fernsehen lief? Also ehrlich!

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cg1967  18.07.2012, 00:24
@mineralixx

Die Regelung, dass das strafbar ist, gilt nicht mehr.

Falsch zumindest für die Zeit seit 1946. Da gab es eine solche Regel nie.

Es wurde sogar im Fernsehen auf einer Bühne Geld verbrannt (V. Ebert bei H. Becker).

Das ist ein sehr schwaches Argument.

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cg1967  17.07.2012, 20:41

Falsch. Da man in D Eigentum am Geld erwirbt kann man damit machen, was man will, insbesondere es auch im Wortsinn verbrennen oder andersweitig vernichten (§ 903 BGB).

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Quandt  17.07.2012, 23:14
@cg1967

Du erwirbst nicht das Eigentum, sondern das Nutzungsrecht! Der Gegenwert des Geldes liegt in Form von Gold in der Bundesbank und nicht in Deinem Keller. ;O)

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cg1967  18.07.2012, 00:22
@Quandt

Du erwirbst nicht das Eigentum,

Doch.

sondern das Nutzungsrecht!

Das ist regelmäßig Bestandteil des Eigentums.

Der Gegenwert des Geldes liegt in Form von Gold in der Bundesbank

Sorry, das ist Quatsch. Der Gegenwert des Geldes ist das Vertrauen der Nutzer in seine Bezahlfunktion. Schau mal nach fiat money.

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Quandt  18.07.2012, 08:48
@cg1967

Hmm, wie soll ich es verständlich beschreiben?

Wenn ich einen PKW miete, dann erwerbe ich das Nutzungsrecht, aber werde nicht Eigentümer.

Was für´n Vertrauen? Wozu dient denn Deiner Meinung nach die "Goldreserve"?!?

Und mit dem Euro wurde die Sache sogar noch komplizierter, da Du auch "Zahlungsmittel" anderer Staaten nutzt, ist eigentlich die EZB der Schirmherr! ;O)

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cg1967  19.07.2012, 04:43
@Quandt

Wenn ich einen PKW miete, dann erwerbe ich das Nutzungsrecht, aber werde nicht Eigentümer.

Das ist mir schon klar. Wenn ich eine Wohnung zu Wohnzwecken miete werde ich nicht Eigentümer, sondern Eigenbesitzer. (Das Recht geht noch etwas über das blose Nutzungsrecht hinaus.)

Aber: Was willst Du damit ausdrücken? Wenn ich einen Geldschein in Euro entgegennehme erwerbe ich daran das Eigentum. Danach kann ich, im Rahmen der allgemein geltenden Gesetze, damit verfahren wie ich es will. Insbesondere darf ich den Schein verbrennen, sofern ich damit nicht gegen eine Immisonsschutzverordnung oder Ähnliches verstoße.

Was für´n Vertrauen?

Das allgemeine Vertrauen, daß das Geld vertrauenswürdig sei.

Wozu dient denn Deiner Meinung nach die "Goldreserve"?!?

Falls das Vertrauen in das fiat money nicht mehr existiert kann im Notfall für eine Notzeit eine goldgedeckte Währung ausgegeben werden. Die DM war es nicht, der € ist es nicht.

Und mit dem Euro wurde die Sache sogar noch komplizierter, da Du auch "Zahlungsmittel" anderer Staaten nutzt, ist eigentlich die EZB der Schirmherr!

Müde lächel Lies das noch mal nach.

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Quandt  19.07.2012, 08:05
@cg1967

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann bringst Du hier Vermögen mit Eigentum durcheinander. Ein Schuldschein gehört Dir - hast Du ja auch unterschrieben -, auf einem Geldschein (Naxhfolger der Münzen) darfst Du nicht mal Dein Zeichen machen! ;O)

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cg1967  19.07.2012, 21:50
@Quandt

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann bringst Du hier Vermögen mit Eigentum durcheinander.

Nein.

Ein Schuldschein gehört Dir - hast Du ja auch unterschrieben -

Schau Dir bitte den Wikipediaartikel dazu an.

auf einem Geldschein (Naxhfolger der Münzen) darfst Du nicht mal Dein Zeichen machen!

Selbstverständlich darf man das. Daß der Schein durch diese Beschädigung nicht mehr umlauffähig ist und, da absichtlich beschädigt, auch nicht ersetzt wird ist eine andere Sache.

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cg1967  19.07.2012, 21:55
@Quandt

Kuckst Du Punkt 8 des von Dir zitierten Artikels: "# Die vollständige Vernichtung von Euro-Banknoten oder Münzen durch Einzelpersonen in kleinen Mengen sollte nicht verboten werden." Verboten werden kann nur, was nicht verboten ist. Wie der Schreiberling im Titel auf "will erlauben" kommt ist mir rätselhaft. Artikel mit derselben Aussage: http://www.zeit.de/2003/40/Stimmts_40.

Aber warum schickst Du Links zu vermeintlich Deine Behauptung stützenden Artikeln? Zitier doch einfach die Vorschrift, welche die Beschädigung von Banknoten verbietet. Die muß es dann ja geben, da ansonsten, anders als im Witz, auch in D alles erlaubt ist, was nicht verboten ist.

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Quandt  20.07.2012, 08:59
@cg1967

Irgendwie scheinen wir zwei grundsätzlich verschiedene Sichtweisen zu haben, mein Guter, selbst in dem von Dir zitierten Artikel bleibt das Eigentum am Geld bei der Zentralbank und somit ist das dort angeführte Argument § 903 BGB zusammenhangslos. Was des Journalist damit ausdrücken will, bleibt mir verborgen. ;O)

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cg1967  21.07.2012, 03:36
@Quandt

selbst in dem von Dir zitierten Artikel bleibt das Eigentum am Geld bei der Zentralbank

Nein. Die ZEIT-Stimmt's-Artikel sind nach dem Prinzip These (hier "Banknoten sind Eigentum der Europäischen Zentralbank. Das Vernichten von Geldscheinen ist daher strafbar.") mit folgendem "Stimmt’s?" aufgebaut. Im Artikel wird die These widerlegt.

Du kannst Deine These, daß das Vernichten von Banknoten strafbar sein, gern durch Zitat der entsprechenden Bestimmung belegen, bis dahin bleibsts, für Deutschland, bei Art. 103 GG (http://dejure.org/gesetze/GG/103.html), welcher römisches Recht aufgreift: nulla poena sine lege.

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Quandt  23.07.2012, 08:36
@cg1967

Hä, was soll da Artikel 103, wenn dann nutze bitte § 929 BGB! ;O)

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cg1967  23.07.2012, 16:45
@Quandt

Schau Du bitte 935 (2) BGB: Gutgläubig kann das Eigentum an gestohlenem Geld erworben werden.

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die münzen haben sich NICHT verfärbt, sondern es trat durch die behandlung mit der lauge das "eigentliche" material zutage: die münzen bestehen aus STAHL und sind mit einer hauchdünnen kupferschicht überzogen (plattiert). so lange du jemanden findest, der die dinger als geld annimmt, kannst du damit auch bezahlen.

siehe www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_dmp.php unter "Beschädigtes Geld", die Münzen sind aufgrund der Verfälschung nicht mehr umlauffähig.


mineralixx  17.07.2012, 22:54

"Nicht umlauffähig" heißt aber nicht, dass es keine gültigen Zahlungsmittel mehr sind!

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Quandt  17.07.2012, 23:22
@mineralixx

Na, dann versuche mal mit einem beschädigten 10-€-Schein zu bezahlen. Der kann Dir maximal wieder in ein gültiges Zahlungsmittel umgetauscht werden!

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cg1967  18.07.2012, 01:20
@Quandt

Ich bezahle regelmäßig mit zerknitterten Geldscheinen und hatte damit fast noch nie Probleme. Wenn es welche gab dann am Automaten.

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Quandt  19.07.2012, 08:01
@cg1967

Beschädigt, nicht nur zerknittert! ;O)

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cg1967  21.07.2012, 03:39
@Quandt

Zerknittert ist beschädigt, ev. so, daß ein Automat den Schein nicht mehr erkennen kann.

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Quandt  23.07.2012, 08:25
@cg1967

Joh, die größten Beschädigungen geschehen durch falten, knicken und den Gebrauch, - eventuell ...

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Probier es doch mal bei deinem nächsten Einkauf ! Musst ja nicht erzählen - was ihr mit den Münzen gemacht habt ! Sagst einfach - die hättest du als Wechselgeld bekommen! Und erzähl mal - wie die Reaktion war !

Annehmen muß sie nur die Bank.