Kann man mit den Freifahrten auch mit der S-Bahn fahren?

2 Antworten

Allgmeine Hinweise zu Fahrvergünstigungen in NE-Bahnen: In den Verkehrsmitteln der FDE-Mitgliedsbahnen gelten TagesTicket M Fern F JobTicket M Familienheimfahrkarte NE-Zusatzfahrkarte zur persönlichen NetzCard M SchülerTicket M sofern dies besonders vereinbart ist

In den Verkehrsmitteln der FDE-Mitgliedsbahnen gelten NICHT persönliche Netzcard M übertragbare Netzcard, Teilnetzcard Firmenreisefahrscheine TagesTicket M Fern P (mit Zuzahlung) RegioTicket M 50 H/R

Auf folgenden Strecken der AVG gilt diese Regelung: Schienenstrecken: Busenbach - Ittersbach Karlsruhe Albtalbf - Bad Herrenalb Eggenstein - Hochstetten Bruchsal - Menzingen Ubstadt Ort - Odenheim Rastatt - Freudenstatt Karlsruhe-Durlach - Bretten - Eppingen - Heilbronn Hbf Wörth (Rh) - Germersheim Pforzheim - Bad Wildbad Kurpark

Obwohl Du offiziell mit Deinem Regio-Ticket NICHT mit den im Freifahraustausch mit der DB stehenden NE-Bahnen fahren darfst, hatte ich bisher nie Probleme damit gehabt, bin aber auch nur mit der HLB Hess. Landesbahn gefahren und natürlich auch kontollieret worden. Die genauen Regelungen sind den Kontrolleuren meistens nämlich unbekannt.

Mit einer Freifahrt darfst Du aber in jedem Fall fahren.

Viele Grüße und Gute Fahrt

So wenn man nen Berechtigungsausweiß hat, wenn einer von der Familie bei der Bahn arbeitet. Dann hat man 8 Freifahrten im Jahr. ;) und ich weiß halt nicht ob ich damit auch Sbahn fahren darf.