Kann man mit 18 noch Hilfe vom Jugendamt beantragen?
Ich werde am Montag 18 Jahre, jedoch läuft seit 2 Jahren Zuhause alles drunter und drüber. Von Gewalt bis über Beleidigungen, die man wirklich schon als Mobbing bezeichnen könnte, ist alles dabei. Bisher ließ ich mir alles gefallen, möchte so langsam allerdings etwas daran ändern. Da ich dann ja volljährig bin weiß ich nicht an wen ich mich wenden soll um Hilfe zu beantragen, da meine Ausbildung (Sozialassistent) unbezahlt ist und mir somit das nötige Geld fehlt um mir eine eigene Wohnung zu nehmen.
10 Antworten
Das Jugendamt berät auch junge Erwachsene, also kannst Du Dich dort ganz sicher über Deine Möglichkeiten informieren. Ruf am besten vorher an und vereinbare einen Termin!
Alles Gute für Dich
Dein Weg führt zum Anwalt! Du bekommst Kindergeld + Unterhalt. Darüber hinaus darfst du noch einem Nebenjob nachgehen. So sieht die Realität aus
in begründeten Einzelfällen kann das Jugendamt durchaus auch junge Erwachsene bis 21 Jahre unterstützen, auch wenn der Erstantrag gestellt wird, wenn schon Volljährigkeit vorliegt.
Ist aber die Ausnahme & nicht die Regel.
Rechtsgrundlage: §41 SGB 8
Die Unterstützung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Du eine Wohnung / Unterkunft gestellt bekommst. Das kann auch auf andere Arten passieren
No way, leider. Du mußt minderjährig sein für einen Erstantrag.
nein! aber harz4 !
Wenn du schon so einen Schwachsinn kommentierst, dann schreib es doch wenigstens richtig.