Kann man mit 18 noch Hilfe vom Jugendamt beantragen?

10 Antworten

Das Jugendamt berät auch junge Erwachsene, also kannst Du Dich dort ganz sicher über Deine Möglichkeiten informieren. Ruf am besten vorher an und vereinbare einen Termin!

Alles Gute für Dich

Dein Weg führt zum Anwalt! Du bekommst Kindergeld + Unterhalt. Darüber hinaus darfst du noch einem Nebenjob nachgehen. So sieht die Realität aus

in begründeten Einzelfällen kann das Jugendamt durchaus auch junge Erwachsene bis 21 Jahre unterstützen, auch wenn der Erstantrag gestellt wird, wenn schon Volljährigkeit vorliegt.

Ist aber die Ausnahme & nicht die Regel.

Rechtsgrundlage: §41 SGB 8

Die Unterstützung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Du eine Wohnung / Unterkunft gestellt bekommst. Das kann auch auf andere Arten passieren

No way, leider. Du mußt minderjährig sein für einen Erstantrag.

nein! aber  harz4 !


aminahihih 
Beitragsersteller
 26.04.2015, 00:06

Wenn du schon so einen Schwachsinn kommentierst, dann schreib es doch wenigstens richtig.

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