Kann man in der Schweiz entschädigungs Geld fordern wennn man einer Famlie den Ruf geschädigt hat?

2 Antworten

Salue

Die Polizei wird Dir nett erklären, dass es sich nicht um ein Offizialdelikt handelt. Eine Forderung muss privatrechtlich erfolgen. Dass heisst, das "Opfer" stellt eine Schadenersatzforderung, die der Täter aber vermutlich als unberechtigt ablehnt.

Jetzt muss es vor den Richter. Der muss nun beurteilen, welchen effektiven reellen Schaden der Rufschädiger verursacht hat. Wie gross ist das Umfeld von Leuten die überhaupt davon gehört haben? Ist der Geschädigte eine Persönlichkeit des öffentlichen Interesses (z.B. Politiker, Schauspieler etc.)?

In einer Gemeinschaft wird es immer Leute geben die über andere lästern und Unsinn erzählen. Das alleine reicht nicht aus, damit man eine Forderung begründen könnte.

Da müsste man einen streitsüchtigen Anwalt einstellen. Der holt, falls möglich, ein paar Hundert Franken raus. Allerdings kostet er zwischen 250.- und 300.- Franken. Diese Kosten musst der Ankläger dann wohl selber tragen.

Es lohnt sich finaziell und auch nervlich nicht, dumme "Schnorrer" so mundtot zu machen.

Tellensohn


Abvgel 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 19:23

Danke!!

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Man kann für Rufschädigung in jedem zivilisierten Land bestraft werden, also auch in der Schweiz.


Abvgel 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 18:44

Gut danke!

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ZuumZuum  01.08.2024, 19:50
@Abvgel

Das wird wegen Geringfügigkeit und mangels öffentlichem Interesse, hier in Deutschland, wie auch in der Schweiz, eingestellt.

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