Kann man herausfinden, wie viel ein DHL-Paket bei Abgabe gewogen hat?
Ich habe (im Moment noch leichten) Ärger mit einem großen Versandhändler, an den ich gekaufte Waren zurückgeschickt habe. In dem Retourenpaket waren vier Artikel, aber nur drei davon wurden mir jetzt wieder gutgeschrieben. Der vierte ist angeblich beim Retoureneingang nicht vermerkt worden.
Die Pakete werden ja beim Abgeben in der DHL-Filiale gewogen und das Gewicht wohl auch im Computer gespeichert, vermute ich - denn es stand meiner Erinnerung nach schon mal auf dem Display diese Paketbotendingens, als ich Pakete angenommen habe.
Ich habe noch den DHL-Einlieferungsbeleg, allerdings steht dort das Gewicht nicht drauf. In der Sendungsverfolgung wird es mir auch nicht angezeigt. Kann man das Gewicht des Pakets irgendwie über DHL herausfinden? Das ist kein Beweis, dass der vierte Artikel dabei war und nicht irgendetwas anderes ähnlich schweres, aber es würde mir so leichter fallen, meine Behauptung glaubwürdig zu machen. Noch habe ich das Gefühl, dass ich mich mit dem Versender einigen kann, wenn ich es hinreichend glaubwürdig rüberbringe.
7 Antworten
Bei Retourenpaketen (mit Retourenaufkleber, der vom Versender an den Kunden übergeben wird) wird das Gewicht nicht erfasst. Die Pakete werden auch nicht gewogen, es wird lediglich die Sendungnummer eingescannt und der Einlieferungsbeleg ausgehändigt.
Nur Pakete, die in der Filiale aufgegeben und bezahlt werden, werden gewichtsmäßig erfasst.
Da bin ich ganz sicher, da ich das täglich mache! :)
Ich weiß nicht, ob da ein Service verwehrt wird, man kann solche Sendungen zum Beispiel auch über die Paketboxen einliefern, da hat man dann aber gar keinen Beleg dafür, dass die Sendung auch in die Hände von DHL gekommen ist.
Es ist halt immer eine Gratwanderung zwischen Service/Bequemlichkeit für den Kunden und Dokumentation.(In diesem Fall über die Gewichtsangabe)
Wobei auch bei einer Gewichtsangabe nicht gewährleistet ist, dass ein fehlender Inhalt nachgewiesen werden kann, meistens werden nur volle Kilogramm angegeben, bei leichten Sachen kann einem das dann auch nichts nutzen...
Hi,
Ich habe noch den DHL-Einlieferungsbeleg, allerdings steht dort das Gewicht nicht drauf.
schau nochmal genau....das Gewicht steht IMMER drauf!(bei einem PAKET)
mfg.
Das Paket wurde doch von Ihm verschickt wie soll er den drauf schauhen
DHL-Einlieferungsbeleg,
http://file1.npage.de/003671/17/bilder/dhl.jpg
mal schauen...:-))
Ja, du hast mich richtig verstanden. :)
(Das ist allerdings eine Quittung über die Paketgebühr, kein Einlieferungsbeleg, und die Gewichtsangabe (10 kg) ist das Maximalgewicht, das für diesen Preis befördert wird, nicht das tatsächliche Gewicht des eingelieferten Pakets.)
Ich schrieb doch, dass ich den noch habe. Wie soll ich den auch auf das Paket kleben, wenn ich den in die Hand gedrückt bekomme, liegt das Paket doch schon hinterm Tresen.
Angaben auf meinem Schein sind:
- Name und Anschrift der Postfiliale
- eine 8-stellige und eine 4-stellige Zahl
- Datum und Uhrzeit
- "DHL-Retoure"
- "Sendungs-Identcode:" & 00.000 000.000 0
- Werbung, Danksagung, Posthörner
Kein Gewicht.
Bei Retouren ist das nicht möglich - dort wird das Gewicht nicht registriert, sondern nur die Gewichtsklasse ermittelt für die Kostenermittlung.
ABER, was für dich relevant ist:
Um Einigung geht es imho gar nicht; denn der Versandhändler haftet für den Rückversand.
siehe §357 BGB, Absatz 2
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
Auszug:
"Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer."
Fazit: Er muss dir alle 4 Artikel erstatten.
Danke, das trifft allerdings das Problem nicht ganz, denn dass der Händler die Ware ersetzt, wenn ich sie zurückgeschickt habe, ist (wenigstens bislang) unstrittig.
Ich muss, um den Anspruch über diesen § geltend zu machen, trotzdem beweisen, dass ich sie abgeschickt habe.
Es kann nur passieren, dass der Händler möchte, dass du eine "eidesstattliche Versicherung" abgibst - aber nicht mal dazu bist du verpflichtet.
lies dich mal da durch, falls du das nicht selber schon gefunden hast:
http://www.123recht.net/Ruecksendung-einer-Ware-bei-Esprit-Teile-fehlen-__f152521.html
Tut mir Leid, aber das überzeugt mich nicht. Diese Esprit-Diskussion stützt meine Behauptung sogar.
Es gibt drei mögliche Fälle:
- Der Käufer hat die Ware nicht in das Paket getan.
- Er hat sie hinein getan, aber sie kam nicht beim Verkäufer an.
- Der Verkäufer hat die Ware erhalten, aber selbst verloren oder in seinem System fälschlich als nicht angekommen vermerkt.
Ob Fall 2 oder 3 zutrifft, spielt für mich keine Rolle, das ist allenfalls für den Verkäufer relevant, der sich das Geld von DHL zurückholen will. Das ist die Folge von § 357, denn sonst müsste ich mich mit der Post rumschlagen.
Aber dennoch muss ich beweisen, die Ware überhaupt auf den Weg gebracht zu haben, also Fall 1 nicht zutrifft.
Grundsatz ist: Wer eine Behauptung aufstellt, muss sie belegen. Voraussetzung für die Erstattung ist die Rücksendung der Ware ( § 355 I Satz 2 BGB). Also muss ich beweisen, dass die Ware zurückgeschickt wurde. Ob sie ankam, ist egal.
Wenn der Verkäufer das beweisen müsste, dann könnte ja jeder einen Haufen Sachen bestellen, einiges davon behalten, anderes zurücksenden und dann dem Verkäufer sagen "Jetzt beweis mir mal, dass ich nicht alles zurückgeschickt habe." Das ist für diesen ja völlig unmöglich.
Das Gewicht eines Paketes, das mit DHL transportiert wird, steht auf dem Aufkleber auf dem Paket. Da solltest Du nachsehen, sonst steht es nirgendwo.
Du kannst sonst nur anhand der Gebühr feststellen, wie schwer so in etwa das Paket gewesen sein muss.
Danke, aber da kann ich schlecht nachsehen, denn ich habe das Paket ja nicht mehr. Gebühren habe ich nicht bezahlt, ging über Retourenaufkleber. Wäre ohnehin viel zu ungenau.
Dhl muss das in Ihrer Datenbank haben,die brauchen ja die Gewichte damit sie Ihre LKWs nicht überladen.Ist nur die Frage ob du daran kommst wie lange es her ist ewig speichern die das nicht wenn du die Paketnummer hast dort anrufen nachfragen
Danke, bist du da sicher?
Das heißt dann wohl, dass DHL einem diesen Service verwehrt.
Finde ich schon ziemlich komisch, denn wenn etwas unterwegs verloren geht oder aus dem paket geklaut wird, wie soll ich als Kunde dann nachweisen, dass ich mehr abgegeben habe als angekommen ist? :(